Kartellrecht und Fusionskontrolle
Ihre Projekte werden komplexer: Wir beherrschen die Herausforderungen.
Die digitalen Märkte fordern das klassische Kartellrecht heraus. Unternehmen werden zusätzliche Regelungen auferlegt.
Wir beraten Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht sowie im deutschen und europäischen Fusionskontrollrecht. Schwerpunkt sind u. a. kartellrechtliche Compliance, Vertriebssysteme sowie die Betreuung von Kartell- und Bußgeldverfahren. Darüber hinaus verfügen wir über eine hohe Expertise im Bereich der kartellrechtlichen Prozessführung. So beraten wir regelmäßig in kartellrechtlichen Schadensersatzklagen auf Kläger- und Beklagtenseite.
Besondere Expertise haben wir in den Bereichen der Zulieferer zur Automobilindustrie, Chemie, Presse, Sport und Verpackungen.
Unser Team erarbeitet kreative Lösungen. In Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Bereichen Gesellschafts- Prozess- und Arbeitsrecht identifizieren wir frühzeitig die optimale Lösung und setzen sie kurzfristig um.
Unser Beratungsangebot im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst u. a.:
- Vertragsgestaltungen, insbesondere im Vertriebskartellrecht sowie bei Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften
- Compliance-Schulungen und Audits
- Kartell- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Europäischen Kommission
- Begleitung im Fall kartellrechtlicher Durchsuchungen („Dawn Raids“)
- Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission
- Koordinierung von internationalen Fusionskontrollverfahren in Zusammenarbeit mit führenden Kanzleien in anderen Jurisdiktionen
- Zivilstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie Streitigkeiten vor den europäischen Gerichten
Awards
Legal 500 Deutschland, 2022
Sehr große fachliche Expertise.
WirtschaftsWoche
Top-Kanzlei im Kartellrecht.
Chambers Europe
Consistently strong advice and a high level of partner involvement.
Kanzleimonitor
Zum dritten Mal Top 10 Kanzlei im Bereich Kartellrecht.
Das Team
Newsbeiträge
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Automotive und MobilityMergers & Acquisitions / Steuerrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Immobilienwirtschaftsrecht / IT-Recht und Datenschutz / Arbeitsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz / Öffentliches Wirtschaftsrecht / Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen16.04.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Iveco Group bei Vereinbarung mit Mutares zur Übertragung der MAGIRUS-Gruppe
Oppenhoff hat zusammen mit der führenden italienischen Kanzlei Gatti Pavesi Bianchi Ludovici die Iveco Group bei einer Vereinbarung mit Mutares SE & Co. KGaA zur Übertragung der Magirus GmbH und ihren Tochtergesellschaften (MAGIRUS) beraten.
Energie und InfrastrukturGesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Energiewirtschaftsrecht / IT-Recht und Datenschutz28.03.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät GASCADE bei strategisch bedeutender Transaktion für Energiesicherheit in Deutschland
Oppenhoff hat den Transportnetzbetreiber der WIGA-Gruppe bei einer Transaktion beraten, bei der die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) sämtliche Geschäftsanteile an der WIGA Transport Beteiligungs-GmbH & Co. KG (WIGA) erwirbt. Die Gascade Gastransport GmbH ist Teil der WIGA Gruppe, die bislang in einem Joint Venture von der Wintershall Dea AG und der SEFE Securing Energy for Europe GmbH gehalten wurde. SEFE als staatliches Energieunternehmen hat nun die Anteile der Wintershall Dea AG erworben.
Digital BusinessCompliance & Internal Investigations / Kartellrecht und Fusionskontrolle27.03.2024 Newsletter
EU-Kommission eröffnet erste DMA-Verfahren gegen Apple, Meta und Alphabet
Kurz nachdem der Digital Markets Act („DMA“) Anfang März scharf geschaltet wurde, lässt die EU-Kommission bereits ihre Muskeln spielen: Am 25. März 2024 hat die EU-Kommission insgesamt fünf Verfahren gegen die drei als „Gatekeeper“ eingestuften Unternehmen Alphabet, Apple und Meta wegen des Verdachts der unzureichenden Umsetzung auferlegter DMA-Pflichten eröffnet. Den „Gatekeepern“ drohen nun erhebliche Bußgelder. Außerdem könnten betroffene Unternehmen und Nutzer ihre DMA-Rechte aktiv einfordern und notfalls vor Gericht durchsetzen.