Online-Anbieter müssen allgemeine Geschäftsbedingungen ändern


Unsere Partner Dr. Simon Spangler gemeinsam mit Associate Dr. Anna-Gesine Zimmermann zur 'Plattform-to-Business-Verordnung'

Es ist noch nicht lange her, da bezwang das Bundeskartellamt Amazon Marketplace. Über die Internetplattform können gewerbliche Händler ihre Waren direkt an Kunden verkaufen. Das US-Unternehmen zog hier aber häufig die Daumenschrauben an: intransparente Sperrungen und Kündigungen von Accounts, einbehaltene oder verzögerte Zahlungen und unverhältnismäßige Haftungsregeln. Auf Druck von Deutschlands obersten Wettbewerbshütern musste der Onlinemarktplatz schließlich seine Geschäftsbedingungen ändern. 

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Quelle: www.handelsblatt.com

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