Online-Anbieter müssen allgemeine Geschäftsbedingungen ändern
Unsere Partner Dr. Simon Spangler gemeinsam mit Associate Dr. Anna-Gesine Zimmermann zur 'Plattform-to-Business-Verordnung'
Es ist noch nicht lange her, da bezwang das Bundeskartellamt Amazon Marketplace. Über die Internetplattform können gewerbliche Händler ihre Waren direkt an Kunden verkaufen. Das US-Unternehmen zog hier aber häufig die Daumenschrauben an: intransparente Sperrungen und Kündigungen von Accounts, einbehaltene oder verzögerte Zahlungen und unverhältnismäßige Haftungsregeln. Auf Druck von Deutschlands obersten Wettbewerbshütern musste der Onlinemarktplatz schließlich seine Geschäftsbedingungen ändern.
Hier geht es zum vollständigen Artikel (€)
Quelle: www.handelsblatt.com