News-Archiv

Arbeitsrecht09.12.2021 Newsletter

Homeoffice: Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung

Der Weg zum Arbeitsantritt im Homeoffice steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das galt bereits vor der Neufassung des § 8 SGB VII, so das Bundessozialgericht (BSG) am gestrigen Tage (Urteil vom 8. Dezember 2021 - Az. B 2 U 4/21 R).

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Arbeitsrecht08.12.2021 Newsletter

Koalitionsvertrag & Arbeitsrecht: Befristete Arbeitsverhältnisse

Am 24.11.2021 ist der neue Koalitionsvertrag der kommenden Regierung aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP veröffentlicht worden. Welche Aussagen der Koalitionsvertrag zu arbeitsrechtlichen Themen enthält und welche konkreten Auswirkungen die Pläne könnten, stellen wir Ihnen in einer kurzen Serie vor. Heute: befristete Arbeitsverhältnisse.

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07.12.2021 Newsletter

Koalitionsvertrag: Demnächst mitbestimmt? Die Ampel-Koalition stellt Weichen für eine Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung

Am 7. Dezember 2021 haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Koalitionsvertrag unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" unterzeichnet. Das 178-seitige Programm der künftigen Bundesregierung sieht zahlreiche Änderungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht vor, unter anderem eine signifikante Ausweitung der gesetzlichen Pflicht für Unternehmen, einen Aufsichtsrat zu bilden, der mit Arbeitnehmervertretern besetzt ist (Unternehmensmitbestimmung).

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Private Equity01.12.2021 Newsletter

Koalitionsvertrag: Wie sollen Start-ups und Venture Capital-Finanzierungen gefördert werden?

Fast zwei Monate wurde sondiert und verhandelt. Am 24. November 2021 haben die Parteispitzen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ vorgestellt. Ein „Innovationsjahrzehnt“ soll eingeläutet werden. Eine moderne Förderpolitik soll Deutschland zu Europas Gründungsnation Nr. 1 machen. Was können wir von der „umfassenden Start-up-Strategie“ der neuen Bundesregierung erwarten?

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30.11.2021 Newsletter

Koalitionsvertrag: Was sind die Pläne der neuen Koalition?

Der neue Koalitionsvertrag steht unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Nach etwa fünf Wochen haben sich die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP am 24. November 2021 auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Der Weg zu einem Regierungswechsel ist damit geebnet. Wichtige Pläne, die sich sicherlich auf die deutsche Wirtschaft auswirken werden, möchten wir hier kurz zusammenfassen.

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Handel und Konsumgüter30.11.2021 Newsletter

Keine guten Aussichten für (Online-) Händler: Verschärfung des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechts

Die EU hat sich den Verbraucherschutz auf die Fahnen geschrieben. Es bahnt sich eine fundamentale Veränderung auch im deutschen (Online-) Handel an. Sie hält für Unternehmen wenig Erfreuliches bereit. Zur Umsetzung der sogenannten „Omnibus-Richtlinie“ (EU/2019/2161) hat der Bundestag am 10. August 2021 zwei Gesetze zur Stärkung des Verbraucherschutzes beschlossen (BGBl. Teil 1 Nr. 53).

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30.11.2021 Veröffentlichungen

BGH verhandelt zu Corona-Schließungen: Müssen Mieter die volle Miete zahlen?

Im ersten Lockdown ordneten die Behörden die Schließung einiger Geschäfte an. Den BGH beschäftigt erstmals die Frage, ob Mieter dennoch die Miete in voller Höhe entrichten müssen. Marc Alexander Häger und Marvin Rochner wagen eine Prognose.

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Luftfahrt und Verteidigung29.11.2021 Newsletter

Koalitionsvertrag: Welche Pläne hat die Ampel-Koalition zu Rüstung und Verteidigung?

Knapp fünf Wochen haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verhandelt. Am 24. November 2021 hat die Ampel-Koalition ihren Koalitionsvertrag gemeinsam veröffentlicht. Neuerungen wird es auch im Bereich Rüstung und Verteidigung geben. Was können wir also von der neuen Regierung erwarten? Wir haben die wichtigsten Punkte kurz und knapp für Sie zusammengefasst.

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Oppenhoff berät MRH Trowe bei Finanzierungsrunde mit Bain Capital Credit

Oppenhoff hat die MRH Trowe Gruppe, einen führenden Industriemakler in Deutschland, bei ihrer ersten internationalen Fremdfinanzierung beraten. Die Finanzierung wird von in London ansässigen Debt Fonds unter dem Management von Bain Capital Credit als Unitranche-Konsortialkredit zur Verfügung gestellt. Sie dient dem weiteren Wachstum der Unternehmensgruppe.

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Oppenhoff berät Transition Evergreen beim Erwerb der C4 Energie-Gruppe

Oppenhoff hat den französischen Investor Transition Evergreen beim Erwerb der C4 Energie-Gruppe, bestehend aus der C4 Energie AG und 16 verbundenen Gesellschaften, von den Gründern beraten.

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