Steuerrecht10.03.2025 Newsletter

Welche Änderungen bringt die neue Legislaturperiode im Steuerrecht?

Erste Erkenntnisse aus den Sondierungen von CDU, CSU und SPD

Am 8. März 2025 haben CDU, CSU und SPD die Ergebnisse ihrer Sondierungen für eine Regierungskoalition vorgestellt und den Parteispitzen empfohlen, Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. Die Ergebnisse aus den Sondierungen sind in einem bereits veröffentlichten Ergebnispapier zusammengefasst. 

Die Sondierungsergebnisse bereiten erst die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD vor, sie enthalten noch keine verbindlichen Festlegungen. Dennoch lässt das Ergebnispapier bereits erste Schlüsse zu, auf welche steuerlichen Veränderungen sich Unternehmen und Privathaushalte in der kommenden Legislaturperiode einzustellen haben. 

In der nachfolgenden Aufstellung haben wir erste Erkenntnisse zusammengefasst: 

Einkommensteuer

Einkommensteuerreform: Noch sehr allgemein gehalten ist der Plan der potentiell nächsten Regierung, das Einkommensteuerrecht zu reformieren. Neben einigen beispielhaften Erläuterungen (zu diesen sogleich) enthalten die Sondierungsergebnisse noch keine Details. Mit Blick in die Wahlprogramme hatte die CDU/CSU weitreichende Entlastungen bei der Einkommensteuer angekündigt. So forderte sie in ihrem Wahlprogramm zum Beispiel eine Erhöhung des Grundfreibetrags und der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz sowie eine generelle Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Auch die SPD hatte in ihrem Wahlprogramm eine Entlastung von etwa 95% der Einkommensteuerpflichtigen gefordert, allerdings gleichzeitig eine stärkere Besteuerung von Spitzeneinkommen und –vermögen angekündigt. Hier ist mit Spannung abzuwarten, wie ein möglicher Kompromiss der Parteien in den Koalitionsverhandlungen aussieht.

Einige sehr konkrete Reformvorhaben der potentiellen Regierung im Einkommensteuerrecht enthält das Sondierungspapier jedoch schon. Es handelt sich um folgende Vorhaben:

  • Eine Erhöhung der Pendlerpauschale.
  • Zuschläge für Mehrarbeit: Wird von einem Arbeitnehmer Mehrarbeit geleistet, die über die Vollarbeitszeit hinausgeht, soll die Überstundenvergütung zukünftig steuerfrei sein. Dies soll für Mehrarbeit über die tariflich geregelte Wochenarbeitszeit hinaus (bei über 34 Stunden) oder für Mehrarbeit von über 40 Wochenstunden bei nicht tariflich festgelegten oder vereinbarten Arbeitszeiten gelten.
  • Prämien des Arbeitgebers für die Ausweitung der Arbeitszeit: Zahlt der Arbeitgeber seinen in Teilzeit beschäftigten Mitarbeitern eine Prämie, wenn diese ihre Arbeitszeit ausweiten, soll dies in Zukunft steuerlich begünstigt werden. Das Sondierungspapier äußert sich noch nicht dazu, wie diese Begünstigung im Einzelnen aussehen soll.
  • Steuerliche Begünstigung des Weiterarbeitens im Rentenalter: Das freiwillige Weiterarbeiten eines Arbeitnehmers nach Erreichen des Rentenalters soll nach den Plänen im Sondierungspapier honoriert werden. Dazu soll ein an diese Personen gezahltes Gehalt bis zu 2.000EUR monatlich steuerfrei sein.
     

Körperschaftsteuer

Unternehmensteuerreform: Ebenfalls noch sehr allgemein gehalten ist der Plan der Sondierungspartner für eine Unternehmensteuerreform. Die Parteien bekunden, sie „steigen in der kommenden Legislaturperiode in eine Unternehmensteuerreform ein“. Was das genau bedeutet, wird nun Gegenstand der Koalitionsverhandlungen einer potentiellen Regierung sein. Das Ergebnis ist mit Spannung zu erwarten, da die sondierenden Parteien mit ihren Plänen zur Unternehmenssteuerreform in ihren Wahlprogrammen recht weit auseinanderlagen. So hatte die CDU/CSU gefordert, die Unternehmenssteuerbelastung auf max. 25% zu senken, den die Unternehmen heute noch belastenden „Rest-Solidaritätszuschlag“ abzuschaffen und die Möglichkeiten zur Abschreibung und zur Verlustverrechnung zu verbessern. Die SPD wollte hingegen eine steuerliche Entlastung von Unternehmen „nicht durch pauschale Steuersenkungen für alle, sondern mit gezielten Anreizen für Investitionen in Deutschland“ herbeiführen. Dazu hat sie in ihrem Wahlprogramm u. a. eine Investitionsprämie vorgeschlagen, bei der bestimmte Investitionen mit einer Steuererstattung von 10% der Investition gefördert werden sollten. 

Umsatzsteuer

Zum Umsatzsteuerrecht enthält das Sondierungspapier den konkreten Vorschlag, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. 

Sonstige Steuern

Zu zwei weiteren konkreten Reformvorhaben im Steuerrecht äußert sich das Sondierungspapier: 

  • Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß: Die Sondierungspartner setzen sich für eine weitreichende Senkung der Stromsteuer ein. Aktuell beträgt diese grundsätzlich 2,05 ct/kWh, Land- und Forstwirte sowie produzierende Unternehmen profitieren schon heute von Möglichkeiten der Steuerentlastung. Eine Absenkung auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß würde bedeuten, dass die Stromsteuer für private Haushalte nur noch 0,1 ct/kWh und für Unternehmen nur noch 0,05 ct/kWh betragen würde.
  • Agrardiesel-Rückvergütung: Diese nach § 57 EnergieStG gewährte Entlastung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben soll vollständig wiedereingeführt werden.
     

Ausblick

Einige steuerliche Reformvorhaben greift das Sondierungspapier bereits konkret auf. Bei den „großen“ Vorhaben einer potentiellen zukünftigen Regierung, insbesondere den Reformen des Einkommen- und Unternehmensteuerrechts, bleiben die Verhandlungspartner noch vage. Die Aufnahme in das Sondierungspapier zeigt jedoch, dass bei den potentiellen Koalitionären eine Weiterentwicklung des Steuerrechts großen Stellenwert einnimmt. 

Andere Themen, wie mögliche Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie eine mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer sind noch gar nicht angesprochen. Hier liegen die Positionen der Parteien besonders weit auseinander, sodass diese Punkte bei den kommenden Koalitionsverhandlungen mit Sicherheit kontrovers diskutiert werden. 

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