Arbeitsrecht04.07.2024 Newsletter

Update Entgelttransparenz-Richtlinie: Strengere Vorgaben und umfassendere Pflichten für Unternehmen bis 2026

Die Entgelttransparenzrichtlinie sieht im Vergleich zum derzeitigen Entgelttransparenzgesetz deutlich detailliertere und zum Teil weitergehende Regelungen vor. Unternehmen müssen sich auf deutlich umfangreichere Pflichten einstellen, Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit herzustellen.

Wir haben für Sie einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen Entgelttransparenzgesetz und Entgelttransparenzrichtlinie zusammengestellt.

Hier geht es zum Überblick (Download möglich).

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat diese bis zum bis 7. Juni 2026 umzusetzen.

Schon heute beraten wir unsere Mandanten zur Entgelttransparenzrichtlinie. Dabei treten bereits im Vorfeld der Richtlinienumsetzung viele Fragestellungen auf. Diese werden wir in den kommenden Monaten für Sie zusammenfassen.

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Jörn Kuhn

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