22.03.2022 Newsletter
Preissteigerungen und Lieferschwierigkeiten - Was tun?
Der Krieg in der Ukraine hat die in den letzten Jahren ohnehin bereits deutlich gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise weiter in die Höhe schnellen lassen. Die Preise für Rohstoffe und Vorprodukte sind hoch wie nie zuvor. Dadurch können etliche Unternehmen ihren Lieferverpflichtungen zu den in früheren Zeiten vereinbarten Preisen nur zum Verlustgeschäft nachkommen. Sie ziehen Vertragskündigungen in Betracht oder wollen Preisanpassungen durchsetzen.
Damit einher gehen weitere Lieferschwierigkeiten, die ohnehin durch die Corona-Pandemie bereits ein Dauerbrenner in vielen Unternehmen sind.
Es stellen sich viele rechtliche Fragen:
- Besteht ein Anspruch auf Preisanpassung?
- Greifen „Force Majeure“-Klauseln?
- Kann gekündigt werden?
- Liegt Unmöglichkeit vor und die Lieferpflicht entfällt?
- Bestehen Schadensersatzansprüche?
Darüber hinaus stellen sich viele Folgefragen für die Unternehmen, denn fehlende Lieferungen können schnell in eine Unternehmenskrise führen. Hier geht es um schnelle Interaktion, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern.
Mit unserem Branchen-Know-how im Handel- und Konsumgütersektor stehen wir den Unternehmen in allen Belangen beiseite.
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Ausgezeichnet als eine der Top Kanzleien für Handel in Deutschland. FOCUS-SPEZIAL Top-Anwälte, 2014, 2015, 2017 und 2021
„Oppenhoff verfügt über Top-Experten und starkes Branchen-Know-how.“ Mandant in: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
TOP 5-Kanzlei Vertragsrecht, kanzleimonitor.de 2020
TOP 10-Kanzlei Konsumgüter, kanzleimonitor.de 2020