Newsflash: EU verabschiedet 15. Paket restriktiver Maßnahmen gegen Russland – Unternehmen können von verlängerten und neuen Genehmigungsmöglichkeiten für die Abwicklung von Geschäften in Russland profitieren

Am 16. Dezember 2024 verabschiedete der Rat das 15. Paket restriktiver Maßnahmen mit dem Ziel, die Fähigkeit Russlands, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu führen, weiter einzuschränken. Die neuen Maßnahmen traten am 16. Dezember 2024 bzw. am 17. Dezember 2024 in Kraft.

Ausnahmeregelungen für die Abwicklung von Geschäften in Russland

Besonders relevant für Unternehmen ist die Einführung neuer Genehmigungsmöglichkeiten und die Verlängerung von Fristen bestehender Genehmigungstatbestände, die die Abwicklung von Geschäften in  Russland ermöglichen. Insbesondere wurde die Frist für die Beantragung einer Genehmigung zur Erfüllung von Ansprüchen russischer Personen gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung 833/2014 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die Verlängerung der Fristen ist notwendig, um es EU-Unternehmen zu ermöglichen, sich vollständig vom russischen Markt zurückzuziehen.

Obwohl die Sanktionen weiterhin bestimmte Geschäfte in Russland zulassen, unterstreichen die neuen Bestimmungen eindeutig die Empfehlung der EU an EU-Unternehmen, ihre Geschäfte dort einzustellen: „Die Wirtschaftsteilnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass Russland ein Land ist, in dem keine Rechtsstaatlichkeit mehr herrscht, und dass die Russische Föderation mehrere Rechtsvorschriften erlassen hat, die auf Vermögenswerte von Unternehmen aus „unfreundlichen Ländern“, auch Mitgliedstaaten, abzielen. Dies könnte dazu führen, dass Vermögenswerte aus der Union in Russland verloren gehen, ohne dass die Möglichkeit für einen geordneten Rückzug besteht. Aufgrund der Risiken, die mit der Aufrechterhaltung von Geschäftstätigkeiten in Russland verbunden sind, wird den Wirtschaftsteilnehmern aus der Union empfohlen, Geschäftstätigkeiten in Russland abzuwickeln und/oder keine neuen Tätigkeiten aufzunehmen..“ (Erwägungsgrund 9 der Verordnung 2024/3192).

Strengere Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zur Bekämpfung von Umgehungen

Unternehmen, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck in bestimmte Länder exportieren, müssen noch sorgfältiger prüfen, ob der Empfänger auf einer EU-Sanktionsliste steht. Insgesamt 32 neue Unternehmen wurden in die Liste derjenigen aufgenommen, die die militärischen und industriellen Fähigkeiten Russlands unterstützen. Sie unterliegen strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Einige dieser Unternehmen haben ihren Sitz in Drittländern (China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten) und waren an der Umgehung von Handelsbeschränkungen oder der Beschaffung sensibler Güter für russische Militäroperationen wie Drohnen und Raketen beteiligt.

Die Umgehung der Sanktionen durch Russland ist nach wie vor ein anhaltendes Problem. Der Rat nimmt daher auch zunehmend die sogenannte russische Schattenflotte ins Visier. Dabei handelt es sich um Tanker, die unter ausländischer Flagge fahren und von Russland genutzt werden, um das vor zwei Jahren verhängte Ölembargo zu umgehen. Die EU verhängte ein Anlegeverbot für 52 Schiffe in europäischen Häfen. Damit stehen nun insgesamt 79 Tanker auf einer entsprechenden Sanktionsliste.

Zusätzliche finanzielle Sanktionen

Schließlich fügte die EU 84 weitere Einträge auf der Liste der Finanzsanktionen hinzu. Hierdurch wird das Vermögen von 54 Personen und 30 Organisationen eingefroren und gegenüber den natürlichen Personen werden Reiseverbote verhängt.

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Stephan Müller

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