Mögliche Verschärfung bei der Abschaffung der Non-Dom-Taxation

Nach den Plänen der britischen Regierung sollen die bisherigen Privilegien durch die sog. Non-Dom-Taxation ab dem 06. April 2025 entfallen. Bislang ist es für im Vereinigten Königreich noch nicht länger als 15 Jahre ansässige Personen vereinfacht gesagt so, dass ihr ausländisches Einkommen im Vereinigten Königreich nur dann besteuert werden muss, wenn es vom Ausland in das Vereinigte Königreich „überwiesen“, d. h. für Investitionen oder Konsum vor Ort gebraucht wird. Ab dem Steuerjahr 2025 soll dagegen grundsätzlich das weltweite Einkommen versteuert werden. Davon ausgenommen sind lediglich die ersten vier Jahre nach dem man im Vereinigten Königreich resident geworden ist.

Hierüber haben wir in unserem Beitrag vom 22.03.2024 berichtet (Hier weiterlesen).

Übergangsregelungen

Nach den bisherigen Plänen der britischen Regierung soll der Übergang dadurch abgeschwächt werden, dass in 2025/2026 lediglich 50 % der ansonsten steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte besteuert werden.

Die derzeitige Oppositionspartei Labour möchte diese Übergangsregelung streichen. Es käme dann zu einem harten Schnitt zwischen der bisherigen Non-Dom-Taxation und der Normalbesteuerung.

Besteuerung von Trusts

Auch im Hinblick auf Trusts möchte Labour die geplanten Neuregelungen weiter verschärfen. Im Rahmen der bisherigen Besteuerung war es für Non-Doms möglich, Trusts zu errichten und mit im Ausland belegenen Vermögen auszustatten. Die vom Trust erzielten ausländischen Einkünfte unterlagen dann zunächst nicht einer Besteuerung im Vereinigten Königreich. Erst bei Auszahlungen aus dem Trust an Begünstigte im Vereinigten Königreich kam es zu einer Besteuerung. Ausländisches Vermögen eines Trusts der vom einer noch nicht länger als 15 Jahre im Vereinigten Königreich lebenden Person errichtet wurde, unterfiel zudem nicht der britischen Erbschaftsteuer.

Nach den Plänen der britischen Regierung unterliegen die Einkünfte des Trusts nur in den ersten 4 Jahren, nachdem der Errichtende (Settlor) im Vereinigten Königreich resident geworden ist, nicht der Besteuerung. Danach unterliegen sie beim Errichtenden der Besteuerung. Auszahlungen an die Begünstigten werden ebenfalls besteuert.

Bezüglich der Erbschaftsteuer sollen bestehende Trusts Bestandsschutz genießen. Eine Besteuerung nach den neuen Regeln droht hier nicht. Trusts, die nach dem 6. April 2025 errichtet werden, sind hinsichtlich des Auslandsvermögens steuerbefreit, wenn der Errichtende noch nicht länger als 10 Jahre im Vereinigten Königreich resident ist. Trusts verlieren ihre Steuerbefreiung aber dann nach Ablauf des 10. Jahres nach ihrer Errichtung, wenn der Errichtende länger als 10 Jahre im Vereinigten Königreich lebt.

Nach den Plänen von Labour könnte der Bestandsschutz für alte Trusts entfallen. Im Hinblick auf neue Trusts könnte dies bedeuten, dass auch die Steuerbefreiung in den ersten 10 Jahren ersatzlos gestrichen werden könnte.

Ausblick

Die Abschaffung der Non-Dom-Taxation wirft schon jetzt ihre Schatten voraus. Viele Betroffene erwägen den Wegzug aus dem Vereinigten Königreich. Während bisher noch eine vage Hoffnung bestand, dass die Pläne der britischen Regierung durch einen Regierungswechsel obsolet werden, ist nach der Positionierung von Labour damit nicht mehr zu rechnen – ja, die Pläne von Labour bedeuten sogar nochmals eine deutliche Verschärfung.

 

Zurück zur Übersicht

David Falkowski

David Falkowski

Junior PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 497
M +49 174 6378 398

E-Mail

LinkedIn

Dr. Axel Wenzel<br/>LL.M. (Norwich)

Dr. Axel Wenzel
LL.M. (Norwich)

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 455
M +49 173 6253 906

Am Sandtorkai 74
20457 Hamburg
T +49 40 808 105 523

E-Mail

LinkedIn