Beihilferecht / Vergaberecht22.02.2022 Newsletter

Last Call: Eintragungsfrist für das Lobbyregister endet

Das Lobbyregister ist seit mehr als sieben Wochen live. Etwa 800 Registrierungen sind seitdem erfolgt. Ist Ihre Registrierung dabei? Die Eintragungsfrist läuft am 28. Februar 2022 ab.

Das Lobbyregistergesetz (LobbyRG) verpflichtet alle Interessenvertretungen gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung zur Eintragung ins Lobbyregister. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Newsflash zum Lobbyregister. Eintragungen müssen bis zum 28. Februar 2022 erfolgen. Wer ab dem 1. März 2022 Interessenvertretung betreibt, muss im Lobbyregister eingetragen sein. Eine nicht rechtzeitig erfolgte Eintragung kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bei Vorsatz und bis zu 20.000 Euro bei Fahrlässigkeit geahndet werden.

Bitte beachten Sie, dass der Freigabeprozess mehrere Tage in Anspruch nimmt: Die Eintragung muss durch Unterschrift der Interessenvertreterin oder des Interessenvertreters bestätigt werden. Zum Abschluss muss ein Freigabecode eingeben werden, der nach Aktivierung des Freigabevorgangs per Briefpost zugesendet wird.

Ob Sie betroffen sind und welche Angaben zu machen sind, können Sie unserem Newsletter zum Lobbyregister entnehmen. Dort beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Lobbyregister.

Die registerführende Stelle beim Deutschen Bundestag hat weitere Hinweise für den Eintragungsvorgang veröffentlicht.

Wenn Sie über die Entwicklung des Lobbyregisters stetig informiert werden möchten, können Sie auch den Newsletter des Deutschen Bundestages abonnieren.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

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Holger Hofmann

Holger Hofmann

PartnerRechtsanwalt

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