30.11.2021 Newsletter

Koalitionsvertrag: Was sind die Pläne der neuen Koalition?

Der neue Koalitionsvertrag steht unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Nach etwa fünf Wochen haben sich die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP am 24. November 2021 auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Der Weg zu einem Regierungswechsel ist damit geebnet. Wichtige Pläne, die sich sicherlich auf die deutsche Wirtschaft auswirken werden, möchten wir hier kurz zusammenfassen.

Digitalisierung

Erwartungsgemäß legen die Koalitionspartner einen Schwerpunkt auf das Thema Digitalisierung.

Investitionen in Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Robotik und weitere Zukunftstechnologien sollen messbar gefördert werden. Die Förderung sog. digitaler Zwillinge, d. h. digitaler Duplikate von analogen Produkten, soll die Nachhaltigkeit steigern.

Im Bereich IT-Sicherheit streben die Koalitionspartner nach Interoperabilität und Portabilität sowie offenen Standards, Open Source und europäischen Ökosystemen, etwa bei 5G oder KI. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll unabhängiger und als zentrale Stelle im Bereich IT-Sicherheit ausgebaut werden.

Die Koalitionspartner wollen den Zugang und die Nutzung von Daten fördern und insbesondere Start-ups sowie KMU neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen in der Digitalisierung ermöglichen. Zudem planen sie, Dateninfrastrukturen in Form von Datentreuhändern, Datendrehscheiben und Datenspenden aufzubauen. Ein neues Datengesetz soll Personen, die an der Entstehung von Daten mitgewirkt haben, einen standardisierten und maschinenlesbaren Zugang zu selbsterzeugten Daten ermöglichen. Zudem wollen die Koalitionspartner einen Rechtsanspruch auf Open Data einführen. Umgekehrt soll der Staat zu fairen und wettbewerbskonformen Bedingungen Zugang zu Daten von Unternehmen erhalten, wenn dies für die Daseinsvorsorge erforderlich ist. Mit einem Forschungsdatengesetz soll der Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung gefördert werden. 

Parallel hierzu wollen die Koalitionspartner den Schutz personenbezogener Daten verbessern und für mehr Kohärenz sorgen: einerseits durch eine stärkere europäische Zusammenarbeit, andererseits durch die Stärkung der Position der Datenschutzkonferenz (DSK). Mit der künftigen Befugnis, rechtlich verbindliche Beschlüsse zu erlassen, soll die DSK bundeseinheitliche Standards und Bewertungsmaßstäbe setzen können. Im Bereich des bis dato weitgehend durch Richterrecht geprägten Beschäftigtendatenschutzes sind neue gesetzliche Regelungen geplant, die für Arbeitgeber und Beschäftigten mehr Rechtsklarheit gewährleisten sollen.

Hervorzuheben ist, dass der Staat einerseits Anonymisierungstechniken fördern, andererseits die rechtswidrige Deanonymisierung unter Strafe stellen will.

Die Koalitionspartner wollen sich zudem auf EU-Ebene für eine schnelle Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung einsetzen.

Klima- und Umweltschutz

Auch der Klima- und Umweltschutz steht besonders im Fokus der neuen Regierung. Dafür sollen bestimmte Grundstücke von der Privatisierung ausgenommen und stattdessen für den Bau von Windkraft- und PV-Anlagen verpachtet werden. Der Einsatz von Pestiziden soll deutlich reduziert und das europäisches Verbot von bewusst beigefügtem Mikroplastik in Kosmetika und Waschmitteln und von flüssigen Polymeren unterstützt werden. 

Darüber hinaus soll es weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit Recycling geben, die viele Hersteller treffen werden. 

2023 soll eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vorgenommen werden, die auch den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezieht. 
2030 scheint als Jahr des Umbruchs auserkoren zu sein: Bis dahin wollen die Koalitionspartner 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren und innovative Antriebstechnologien unterstützen. Außerdem sollen ab 2030 nur noch CO2- neutrale Fahrzeuge zugelassen werden, 80 Prozent des Energiebedarfes aus erneuerbaren Energien stammen und eine Elektrolysekapazität von rund 10 Gigawatt für die Gewinnung von Wasserstoff erreicht werden. Außerdem ist für 2030 der Ausstieg aus der Kohleverstromung anvisiert. Deutschland soll auch Vorreiter beim CO2-neutralen  Fliegen werden. In diesen Bereichen ist daher mit staatlichen Förderungen zu rechnen. 

Am deutschen Atomausstieg wollen die Koalitionspartner ebenfalls festhalten.

Arbeitswelt

Wie erwartet, haben sich die Koalitionspartner auf eine einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro brutto geeinigt. Damit wird auch eine Anhebung der sog. Mini-Jobs auf 520 Euro brutto pro Monat einhergehen. Zudem soll die Einhaltung der geltenden Regelungen für Mini-Jobs stärker kontrolliert werden.

Ebenso haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darauf verständigt, befristete Arbeitsverträge weiter einzuschränken. So soll künftig auch für mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber eine zeitliche Begrenzung von maximal sechs Jahren gelten. Eine Überschreitung der Höchstdauer soll nur noch in eng begrenzten Ausnahmen möglich sein.

Auch das Arbeitszeitrecht soll angepasst werden. Nach dem EuGH-Urteil aus Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung wird bereits seit längerer Zeit auf Neuregelungen in diesem Zusammenhang gewartet. Nun haben sich die drei Koalitionspartner wohl zunächst darauf geeinigt, einen möglichen Anpassungsbedarf hinsichtlich arbeitszeitrechtlicher Regelungen mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu prüfen. Gleichwohl soll es auch künftig beim Grundsatz der täglichen Arbeitszeit von acht Stunden bleiben. Ebenso soll aber eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung aufgrund von Tarifverträgen von der derzeitigen Tageshöchstarbeitszeit geschaffen werden.

Nachdem sich die große Koalition während ihrer Regierungszeit nicht darauf verständigen konnte, soll nun erneut der sog. Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice für Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten nach dem niederländischen Modell kommen. Damit erhalten Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf Homeoffice, allerdings sollen Arbeitgeber dem Wunsch nach Homeoffice-Arbeit – ähnlich wie es bereits aus dem Teilzeitrecht bekannt ist – auch nur dann ablehnen können, wenn betriebliche Belange dem entgegenstehen. Darüber hinaus planen die Bündnispartner im Hinblick auf den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung das Homeoffice weiter von der sog. Telearbeit abzugrenzen.

Ebenso haben sich die Koalitionspartner zum Ziel gesetzt, das mobile Arbeit EU-weit unproblematisch möglich sein soll. Dass dies auch Erleichterungen im Hinblick auf komplexe sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen und insbesondere die Beantragung von A1-Bescheinigungen mit sich bringen wird, ist jedoch kaum zu erwarten.

Im Rahmen eines Pilotprojektes soll zudem eine Online-Betriebsratswahl erprobt werden. Vor dem Hintergrund der anstehenden regulären Betriebsratswahlen im kommenden Jahr, ist zu erwarten, dass dieses Vorhaben sehr zeitnah umgesetzt wird. Auch die Behinderung von betrieblicher Mitbestimmung soll künftig als Offizialdelikt eingestuft werden.

Entsprechend des „analogen“ Zutrittsrechts für Gewerkschaften zu einem Betrieb, sollen Gewerkschaften nun auch einen digitalen Zugang zu Betrieben bekommen. Wie dies konkret ausgestaltet sein soll, bleibt abzuwarten.

Schließlich soll auch die Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat Neuerungen erfahren. Davon wird insbesondere die Gesellschaftsform der Societas Europaea betroffen sein. Zudem soll die Mitbestimmung im Konzern verstärkt werden.

Unternehmen

Compliance und Gesellschaftsrecht

Die Koalitionspartner wollen die bestehenden Vorschriften über Unternehmenssanktionen überprüfen und modifizieren. Konkrete Pläne hierzu enthält der Koalitionsvertrag allerdings nicht. Er enthält lediglich die Ankündigung, wonach die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Sanktionshöhe überprüft werden sollen. Unklar bleibt bei dieser Ankündigung, ob im Falle von Verstößen etwaige präventive Compliance Maßnahmen strafmildern berücksichtigt werden können.

Die Einhaltung der immer weiterwachsenden Compliance-Pflichten soll den Unternehmen durch die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen erleichtert werden. Allerdings ist weiterhin unklar, ob der Zugriff und die Verwertung von unternehmensinternen Untersuchungen durch Strafverfolgungsbehörden erlaubt sein soll. 

Das im Koalitionsvertrag omnipräsente Thema der Digitalisierung schlägt sich auch im Bereich des Gesellschaftsrechts nieder. Die aufgrund der Pandemie eingeführte Möglichkeit der Online-Hauptversammlung, soll auch nach dem Ende der Pandemie weiterhin möglich bleiben. Ferner sollen zukünftig auch die Gründung von Gesellschaften und die Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen qua Videokommunikation möglich sein. Hierdurch dürfte sich Prozesse für Gesellschaften merklich vereinfachen.

Die Koalitionspartner setzten sich zudem ein ehrgeiziges Ziel: Deutschland zu einem führenden Standort für Start-up in Europa zu machen. Hierzu sollen die bestehenden staatlichen Förderungsmöglichkeiten weiterentwickelt werden. Zudem wollen sie zukünftig ermöglichen, dass privates Kapital institutioneller Anleger für die Startup-Finanzierung mobilisiert werden kann. Darüber hinaus sollen neue Gesellschaftsformen möglich sein, wie Sozialunternehmen oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen.

Kleine und mittlere Unternehmen sollen in Vergabeverfahren stärker berücksichtigt werden und Förderprogramme und Investitionszuschüsse unter anderem durch Digitalisierung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige deutlich einfacher zu beantragen und zu dokumentieren sein. 

Außerdem will sich die Koalition auf europäischer Ebene für das von der Europäischen Kommission angestoßene Projekt des „Corporate Sustainability Reporting Directive“ einsetzen. Ziel ist die Erreichung eines einheitlichen Transparenzstandards für Nachhaltigkeitsinformationen.

Prozessführung

Der Gerichtsstandort Deutschland soll weiter gestärkt werden. Allerdings spricht sich die zukünftige Koalition auch dafür aus, englischsprachige Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten weiterhin zu ermöglichen. Einige Bundesländer haben in der jüngeren Vergangenheit bereits solche englischsprachigen Spezialkammern unter der Bezeichnung „Commercial Courts“ eingerichtet. Abzuwarten bleibt, ob diese Spezialkammern zukünftig auch die Berechtigung erhalten, Urteile in englischer Sprache abzufassen.

Zudem sehen die Koalitionspartner vor, die Zivilprozessordnung an die digitale Welt besser anzupassen und hierdurch schnellere und effektivere Gerichtsverfahren zu ermöglichen. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, Beweisaufnahmen audiovisuell zu dokumentieren. Diese Ankündigung ist zu begrüßen, da die Zivilprozessordnung damit zu anderen Jurisdiktion und Schiedsverfahren aufschließt, in denen eine solche Dokumentation bereits jetzt Standard ist.

Die bestehenden Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland sollen weiter ausgebaut und durch eine kollektive Leistungsklage ergänzt werden. Die Implementierung einer kollektiven Leistungsklage soll im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie erfolgen. Es bleibt allerdings dabei, dass nur privilegierte Verbände Musterfeststellungsklagen und kollektive Leistungsklagen anstrengen dürfen. Hierdurch soll auch weiterhin die Bündelung von Massenverfahren sichergestellt werden. Ein Novum ist die Ankündigung auch kleinen Unternehmen den Zugang zu den Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes zu ermöglichen. Bislang konnten sich nur Privatpersonen Kollektivverfahren anschließen. Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch Klagewellen in der Zukunft tatsächlich besser bewältigt werden können.

Gewerblicher Rechtsschutz

Verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettberber (UWG), sind Wettbewerber und speziell hierzu berechtigte Verbände berechtigt, den Handelnden abzumahnen. Bereits für die erste Abmahnung können Rechtsanwälte beauftragt werden und die Kosten hierfür dem Handelnden in Rechnung gestellt werden. Die Koalitionspartner haben angekündigt, zu prüfen, ob weitere Vorkehrungen notwendig sind, um einen Missbrauch dieses Kostenerstattungsanspruchs zu verhindern. Die kostenpflichtige Erstabmahnung soll hingegen (wohl) weiterhin möglich bleiben.

Die Koalitionspartner legen sich in Bezug auf die zuletzt vieldiskutierten „Uploadfilter“ dahingehend fest, dass sie eine verpflichtende Einführung zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit explizit ablehnen. Die Informations- und Meinungsfreiheit soll auch bei automatisierten Entscheidungsmechanismen sichergestellt werden. Wie dies in der Praxis realisiert werden soll, bleibt jedoch unklar. Vereinbart wurde lediglich, dass die von SPD und CDU zu Beginn des Jahres 2021 umgesetzte EU-Urheberrechtsreform auf ihre Praxistauglichkeit evaluiert werden soll. Unklar bleibt, welchen Zeithorizont die Koalition hierfür im Auge hat.

Außenwirtschaft und Verteidigung

Im Koalitionsvertrag befürworten die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP ihr Engagement gegenüber der EU, der NATO und bilateralen Partnern. Die deutsch-französische Partnerschaft wird dabei besonders hervorgehoben. Außerdem sollen langfristig drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in internationales Handeln investiert und damit die Diplomatie gestärkt und NATO-Verpflichtungen erfüllt werden. Zur Freude vieler Unternehmen will die Regierung sich dafür einsetzen, dass europäische Unternehmen besser gegen extraterritoriale Sanktionen geschützt werden.

Die Koalitionspartner befürworten vor allem europäische Projekte für die digitale Infrastruktur, ein gemeinsames europäisches Eisenbahnnetz, eine Energieinfrastruktur für erneuerbaren Strom und Wasserstoff und entsprechende Forschung. Gleichzeitig legen sie aber auch einen Fokus auf nationale Unabhängigkeit im Bereich kritischer Technologien und Infrastruktur. Dies steht im Einklang mit den bereits in den Jahren 2020 und 2021 geänderten Gesetzen zur Prüfung von Unternehmenserwerben in diesen Bereichen. Dies wird vermutlich weiterhin restriktive Auswirkungen auf Investitionen aus Drittländern haben. 

Wie bereits auf EU-Ebene vereinbart, sollen Rüstungsexporte in Länder, die unmittelbar im Jemen-Krieg beteiligt sind, weiterhin nicht genehmigt werden und auch die Weitergabe von Überwachungstechnologien an repressive Regime soll gestoppt werden. 

Weitere Informationen zum Koalitionsvertrag finden Sie hier: 

 

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Jörn Kuhn

Jörn Kuhn

PartnerRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht

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