27.03.2020 Newsletter
Investitionsprüfungen in Zeiten der Corona-Krise
(Stand: 27. März 2020)
Die Ausbreitung des Corona-Virus schwächt zurzeit die deutsche und europäische Wirtschaft. Unternehmen aller Größen sind von den Auswirkungen betroffen. Insbesondere große ausländische Investoren könnten diese Situation nun zum Anlass nehmen, um in deutsche und europäische Unternehmen zu investieren.
Auf der Suche nach einem Impfstoff und wirksamen Medikamenten gegen das Virus sind Forschungsunternehmen und Produktionsbetriebe aus den Bereichen Pharma, Biowissenschaften und Biotechnologie schon jetzt besonders im Fokus solcher Investoren.
Neue Leitlinien der EU Kommission
Um deutsche bzw. europäische Unternehmen zu schützen und die Grundversorgung und die Versorgung mit Medizinprodukten und Produkten aus dem Gesundheitssektor sicherzustellen, hat die Europäische Kommission am 25. März 2020 Leitlinien verabschiedet, in denen die EU Mitgliedsstaaten aufgefordert werden:
- existierende Mechanismen zur Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen vollumfänglich zu nutzen und dabei die Risiken für kritische Infrastrukturen insbesondere im Gesundheitssektor besonders zu berücksichtigen bzw.
- fehlende Mechanismen zur Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen einzuführen, um ausländische Direktinvestitionen zu prüfen, die ein Risiko für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen, insbesondere im Bereich der kritischen Infrastrukturen im Gesundheitssektor.
Was bedeutet das für uns in Deutschland?
In Deutschland haben wir bereits weitreichende Regelungen für ausländische Direktinvestitionen – über die EU-weiten Regelungen hinaus gibt es sogar Regelungen zu indirekten Investitionen. Die Regelungen finden sich in §§ 55 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Verbindung mit der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV).
Die BSI-KritisV benennt in § 6 ausdrücklich den Gesundheitssektor als Bereich der kritischen Infrastruktur und stellt dabei auf den Bereich der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern oder mit Arzneimitteln/Medizinprodukten und die Laboratoriums-Diagnostik ab.
Neben der Behandlung der Symptome läuft zurzeit aber auch die Forschung nach einem Impfstoff gegen das Corona-Virus auf Hochtouren, ohne dass ein solcher bereits produziert oder gar vertrieben würde. Insofern mag es auch ein politisches Ziel sein, die nicht als kritische Infrastruktur identifizierte Forschung in den Anwendungsbereich der Investitionskontrolle einzubeziehen.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Prüfungsmechanismen lassen das bereits jetzt zu. Was nicht unter die genannten Bereiche der kritischen Infrastruktur gemäß der BSI-KritisV fällt, kann immer noch unter dem Aspekt der Gefährdung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung geprüft werden. Es ist durchaus zu erwarten, dass mögliche ausländische Investitionen, nicht nur im Gesundheitsbereich, nun noch genauer geprüft werden.
Ob es darüber hinaus aufgrund der Corona-Krise zu einer Änderung der Vorschriften zur Investitionskontrolle kommen wird, bleibt abzuwarten.