Private Clients14.12.2022 Veröffentlichungen
Englisches Erbrecht verstößt gegen deutschen ordre public, weil Pflichtteilsrecht von Kindern fehlt
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.6.2022 bejaht, dass die Anwendung englischen Erbrechts auf den Nachlass einer Person, die in Deutschland lebt, als Verstoß gegen den deutschen ordre public anzusehen ist, soweit hierdurch Kindern des Erblassers ihr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unentziehbarer und bedarfsunabhängiger Pflichtteilsanspruch entzogen wird. Die Entscheidung bedeutet, dass bei grenzüberschreitenden Nachfolgeplanungen mit Deutschlandbezug künftig noch mehr als bisher darauf geachtet werden muss, ob Pflichtteilsberechtigte übergangen werden. Oppenhoff berichtete bereits im August dieses Jahres über die Entscheidung des BGHs.
Dr. Axel Wenzel und David Falkowski informieren in der Dezember-Ausgabe der ZErb ausführlich über das Thema. Hier geht’s zum Beitrag (PDF-Artikel-Download: ZErb 12/2022 – Erbrechtspraxis)