Digital Business20.10.2022 Newsletter

E-Sport als Bildschirmarbeit

E-Sportler verbringen ihren Alltag hauptsächlich vor dem Bildschirm. Dass sich aus der Ergonomie und Arbeitsintensivierung Risiken entwickeln können, ist kein Geheimnis. So stellt zum Beispiel die Entwicklung einer Sehschwäche ein typisches „Berufsrisiko“ professioneller E-Sportler dar. Dass das Arbeitsschutzrecht unter Umständen auch beim E-Sport zu beachten ist, wird häufig übersehen. Dabei umfasst die Arbeitsstättenverordnung konkrete Vorgaben für Bildschirmarbeit (ArbStättV).

Im E-Sport besteht die Besonderheit, dass die Tätigkeit der (Pro-) Gamer sowohl an ortsgebundenen wie auch an tragbaren und ortsveränderlichen Bildschirmgeräten ausgeübt werden kann. Wettbewerbe und Trainingseinheiten können von Zuhause, in einem Gaming Hub oder Clan-HQ oder im Rahmen von Veranstaltungen ausgetragen werden. In jeder Konstellation bleibt jedoch eins gleich: Für die Tätigkeit ist stets ein statischer oder mobiler Bildschirm nötig.

Wann spricht man von Bildschirmarbeitsplätzen im E-Sport?

Welche Anforderungen an Arbeitsplätze für E-Sportler gestellt werden, bestimmt sich danach, ob der Arbeitsplatz vom Anwendungsbereich der ArbStättV umfasst wird. Im E-Sport kommen die Einstufung als Bildschirmarbeitsplatz und/oder als Telearbeitsplatz in Betracht. Bildschirmarbeitsplätze sind solche Plätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Mitteln ausgestattet sind (§ 2 Abs. 5 ArbStättV). Als Arbeitsräume gelten Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind (§ 2 Abs. 3 der ArbStättV). Im professionellen E-Sport Bereich kann also die Einrichtung in einem Clan-HQ klassische Bildschirmarbeitsplätze darstellen. Demgegenüber sind Telearbeitsplätze gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten.

Was hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen zu beachten?

Bei einem Bildschirm- oder Telearbeitsplatz muss der Arbeitgeber die konkreten Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Nr. 6 des Anhangs der ArbStättV beachten. Dies umfasst unter anderem:

  • Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (6.1), z. B. die Beachtung der Grundsätze der Ergonomie, die Einhaltung von Erholungszeiten, das zur Verfügungstellen von Fußstützen, die Gewährleistung von ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen und die Vermeidung von Reflexionen
  • allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (6.2), z. B. flimmerfreie Bildschirme, eine angemessene Bildschirmgröße und -form
  • Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen (6.3), z. B. alternative Eingabemittel, Tastaturen mit bestimmten Eigenschaften
  • Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen (6.4), z. B. angemessene Größe
  • Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen (6.5), z. B. geeignete Software.

Daneben treffen den Arbeitgeber Besonderheiten bei der Gefahrenbeurteilung in Bezug auf die Arbeitsstätte (§§ 5. ArbSchG und § 3 Abs. 1 ArbStättV). Besonders erwähnenswert ist die Berücksichtigung der Belastung der Augen und die Gefährdung des Sehvermögens.

Konfliktfälle und Risiken bei professionellem E-Sport

Wo liegen nun die rechtlichen Risiken und Konfliktfelder, wenn man professionellen E-Sport als Bildschirmarbeit begreift?

Zum einen sind Risiken im Rahmen des Sponsorings denkbar: Sponsoring ist ein elementarer Teil des E-Sports. Dazu gehört insbesondere, beworbene Produkte während eines Streams oder einer Veranstaltung in unmittelbarer Nähe zum E-Sportler zu platzieren. Üblich ist, dass das Gaming-Equipment des E-Sportlers vom Sponsor gestellt wird. Auch in diesen Fällen muss das Arbeitsstättenrecht beachtet werden, damit es nicht zur Einschränkung der Ergonomie kommt. Das Equipment muss also im Einklang zur ArbStättV stehen.

Zum anderen sind Gesundheitsgefährdungen zu beachten. Die dauerhafte Nutzung von Bildschirmen kann erhebliche Folgen für die Gamer haben. Den E-Sportler treffen die bekannten Elementen aus „klassischer“ digitaler und kompetitiver Arbeit. Typische Gesundheitsprobleme im E-Sport im Hochleistungsbereich sind Sehstörungen, Nacken- und Rückenschmerzen oder das Karpaltunnelsyndrom (aufgrund der sich immer wiederholenden Bewegungen). Diesen Erkrankungen soll das Bildschirmarbeitsrecht entgegenwirken.

Kommt der E-Sports-Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus dem Bildschirmarbeitsrecht nicht nach, so verstößt er gegen seine Schutzpflicht aus § 618 Abs. 1 BGB. E-Sportler haben dann Beschwerde- und Leistungsverweigerungsrechte. Außerdem können Schadensersatzansprüche auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage in Betracht kommen, wenn sich ein genanntes Risiko verwirklicht hat.

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Dr. Alexander Willemsen

Dr. Alexander Willemsen

PartnerRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht

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