Life Sciences/Healthcare05.02.2025 Newsletter
Der deutsche Cannabismarkt: Regulatorisches Wachstum und Internationale Expansionsmöglichkeiten
Die folgenden beiden Artikel untersuchen die Entwicklungen und Chancen auf dem deutschen Cannabismarkt: Der erste Artikel von Franziska Katterbach untersucht die regulatorischen Veränderungen, die das dynamische Wachstum des medizinischen Cannabismarktes vorantreiben und die Grundlage für die zukünftige Legalisierung des Freizeitkonsums legen. Der zweite Artikel von Jonathan Sherman beleuchtet, wie deutsche Cannabisunternehmen die gut etablierten kanadischen Kapitalmärkte nutzen können, um von den Expansionsmöglichkeiten im größten legalen Cannabismarkt Europas zu profitieren.
1. Cannabis in Deutschland: Jetzt Chancen auf dem aufstrebenden Markt zu nutzen
Deutschland steht am Beginn einer neuen Ära: Der Markt für Cannabis, vor allem für medizinische Zwecke, entwickelt sich rasant, und der Freizeitkonsum steht kurz vor dem Durchbruch. Ausländische Investoren und Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sollten jetzt handeln, wenn sie den Einstieg in diesen dynamischen Markt nicht verpassen wollen. Dank reguliertem Zugang und einem klaren rechtlichen Rahmen bietet Deutschland nicht nur viel Potenzial, sondern auch Sicherheit für langfristige Investitionen.
Die jüngsten Änderungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis in Deutschland markieren einen Wendepunkt. Seit April 2024 gilt medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern wird wie ein reguläres Rx-Medikament behandelt und erstattet. Im Oktober 2024 wurde die vorige Genehmigung durch die gesetzliche Krankenkassen aufgehoben. Das hat dzu geführt, dass die Hemmschwelle für die Verschreibung von Cannabis drastisch gesunken ist und viele Ärzte dem Thema offener gegenüberstehen. Doch was bedeutet das für den Freizeitmarkt? Ein genauerer Blick zeigt, dass wesentliche Bestandteile eines regulierten Freizeit-Cannabismarktes, den das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Zukunft regeln soll, bereits Realität sind – wenn auch in medizinischem Gewand
Hand in Hand wurde im Dezember 2024 mit der neuen Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Grundlage für Forschungsanwendungen im Zusammenhang mit Cannabis für den Freizeitgebrauch geschaffen. Insbesondere ist ein Pilotprojekt geplant, bei dem Apotheken in ausgewählten Regionen als Abgabestellen für Freizeit-Cannabis dienen sollen, um eine kontrollierte Abgabe, Verbrauchersicherheit und die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Dieser Ansatz ergänzt den bestehenden Rahmen, indem er die wissenschaftliche Forschung unterstützt, Präventionsmaßnahmen verbessert und eine strukturierte Alternative zum Schwarzmarkt bietet, indem er die bestehende Infrastruktur von Apotheken und GMP-Qualität nutzt.
Bürokratieabbau: Konzentration auf die medizinische Nutzung
In der Vergangenheit war die Genehmigungspflicht durch die gesetzlichen Krankenkassen vor der erstmaligen Verschreibung von medizinischem Cannabis in § 31 Abs. 6 SGB V verankert. Danach mussten Ärzte vor der erstmaligen Verschreibung von Cannabisprodukten eine Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen einholen. Für die Praxis bedeutete dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der nur unzureichend vergütet wurde. Zahlreiche Anträge wurden zunächst abgelehnt, um später nach langwierigen Verfahren doch noch genehmigt zu werden.
Seitdem medizinisches Cannabis ein verschreibungspflichtiges Medikament ist und die vorherige Genehmigung der Krankenkasse weggefallen ist, hat sich die Situation spürbar verbessert und die Branche hat einen ersten Aufschwung erlebt. Die Patienten profitieren von einer schnelleren Versorgung, und die Zahl der Verschreibungen nimmt deutlich zu. Plattformen für Online-Beratungen bieten einen neuen, flexiblen Ansatz, der die bestehenden Strukturen in Frage stellt.
Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen: Laut Branchenberichten könnte der Markt für medizinisches Cannabis in Deutschland bis 2028 auf über eine Milliarde Euro anwachsen.
Der Freizeitmarkt in Theorie und Praxis
Das Konsum-Cannabis-Gesetz (KCanG) sieht zwei Stufen der Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch in Deutschland vor. Bei der kommerziellen Legalisierung gab es jedoch kaum Fortschritte. Die erste Säule dieses Gesetzes begann im April 2024 mit der Entkriminalisierung des Heimanbaus und Besitzes, Anbaugemeinschaften sind seit Juli 2024 gesetzlich zugelassen. Obwohl mehrere Lizenzen an solche Vereinigungen vergeben wurden, haben diese noch keine nennenswerten Aktivitäten entfaltet. Die zweite Stufe des KCanG, d. h. die Schaffung eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Marktes für Freizeit-Cannabis, der Qualitätskontrollen, Jugendschutz und einen geregelten Vertrieb gewährleistet, ist noch nicht ausgearbeitet worden.
Die derzeitigen Praktiken auf dem deutschen Markt für medizinisches Cannabis zeigen jedoch, wie nah der Freizeitkonsum bereits ist. Über Plattformen für Online-Beratungen erhalten Patienten einen schnellen und geregelten Zugang zu medizinischem Cannabis, bei dem es sich überwiegend um Cannabisblüten handelt. Für diese Cannabisblüten gelten die gleichen Qualitäts- und Jugendschutzstandards wie für andere medizinische Produkte.
Dies könnte zu dem Schluss führen, dass viele Aspekte des geplanten Gesetzes in der Praxis auf dem Medizinmarkt offensichtlich bereits realisiert sind:
- Kontrollierter Vertrieb: Cannabisprodukte werden nur in Apotheken verkauft, was Qualität und Sicherheit garantiert.
- Schutz von Minderjährigen: Der Zugang zu Cannabis wird nur volljährigen Patienten auf der Grundlage eines ärztlichen Rezepts gewährt.
- Regulierung: Alle Produkte stammen aus zertifiziertem Anbau und unterliegen strengen Normen, die sowohl die pharmazeutische Qualität als auch den Verbraucherschutz gewährleisten.
Dieser de facto medizinisch-rekreative Markt unterscheidet sich nur in Nuancen von dem, was das Consumer Cannabis Act anstrebt. Patienten können über einfache Online-Beratungen Rezepte erhalten, die dann in Apotheken eingelöst werden können. Dies ermöglicht einen schnellen Zugang zu geprüften Produkten, ohne dass umfangreiche neue Strukturen geschaffen werden müssen.
Kanada als Vorbild?
Ein Blick nach Kanada zeigt, wie ein regulierter Markt für den Freizeitkonsum funktionieren kann. Dort existieren zwei getrennte Systeme parallel: ein medizinischer Markt, in dem Patienten Cannabisprodukte nach Rücksprache mit einem Arzt direkt vom Hersteller erhalten, und ein Freizeitmarkt mit staatlich regulierten Verkaufsstellen.
Obwohl das deutsche Modell Parallelen aufweist, ist es stärker reguliert. Die deutsche Praxis könnte ein Zwischenschritt sein: Viele Aspekte der "zweiten Säule" werden bereits im Rahmen der medizinischen Versorgung umgesetzt. Diese Strukturen könnten leicht erweitert werden, wenn eine politische Einigung über einen offiziellen Freizeitmarkt erzielt wird.
Schlussfolgerung
Die Entwicklungen auf dem medizinischen Cannabismarkt zeigen, dass Deutschland bereits viele Elemente eines regulierten Cannabismarktes für den Freizeitgebrauch integriert hat. Die kontrollierte Abgabe von Cannabis über Apotheken, die Sicherung der pharmazeutischen Qualität und der Jugendschutz sind zentrale Punkte, die im medizinischen Kontext umgesetzt werden.
Da politische Unsicherheiten die offizielle Einführung der "zweiten Säule" verlangsamen, stellt sich die Frage, ob ein paralleler Freizeitmarkt wirklich notwendig ist - oder ob das bestehende System genügend Flexibilität bietet, um beiden Bedürfnissen gerecht zu werden.
Wann Cannabis für den Freizeitgebrauch offiziell eingeführt wird, ist noch ungewiss. Sicher ist jedoch, dass sich der derzeitige Markt weiter entwickeln und wachsen wird. Diejenigen, die jetzt strategisch handeln, werden auf lange Sicht davon profitieren. Daher könnte es klug sein, die Gelegenheit zu ergreifen, ein Geschäftsmodell in dieser Phase des Marktes zu positionieren, um von den Entwicklungen zu profitieren!
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Franziska Katterbach | Partnerin, Rechtsanwältin
+49 69 707968 217
Franziska Katterbach berät und vertritt Mandanten aus der Life-Sciences-Branche in allen produkt- und dienstleistungsbezogenen Fragen, sowohl aus kommerzieller als auch aus regulatorischer Sicht. Ihre Arbeit umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung in den Bereichen Pharma, Biotech, Medizinprodukte und Diagnostik: von der ersten Idee über Technologietransfer, Forschung und Entwicklung und Vermarktung bis hin zu Exit-Strategien. Seit über acht Jahren liegt ein Schwerpunkt ihrer Arbeit auf dem regulatorischen Rahmen für medizinisches Cannabis.
2. Kanadische Kapitalmärkte – die nächste Station für deutsche Cannabis-Anbieter
Kanada hat sich einen guten Ruf für sein Know-how auf den Kapitalmärkten erworben, insbesondere in stark regulierten Branchen. Während der Bergbau als Paradebeispiel für internationale Unternehmen dient, die sich in Kanada listen lassen wollen, sind ähnliche Trends im Cannabissektor zu beobachten, die sich unserer Einschätzung nach fortsetzen werden. Wir sehen vergleichbare Entwicklungen im Gesundheitswesen und bei den neuen Technologien voraus.
Für deutsche Cannabis-Anbieter bieten die jüngsten Änderungen der deutschen Cannabisgesetzgebung eine bedeutende Gelegenheit für lokale Betreiber, ihr Geschäft schnell zu entwickeln und zu erweitern, um ihren Marktanteil im größten legalen Cannabismarkt Europas zu vergrößern. In dem Maße, wie der deutsche und der breitere europäische Markt wächst, benötigen Eigentümer und Betreiber Zugang zu Kapital, während bestehende Aktionäre auch nach Liquiditätsmöglichkeiten suchen.
Als zweites Land der Welt und erste G20-Nation, die Cannabis für Freizeitzwecke legalisiert hat, sind die Kanadier mit der Cannabis-Branche bestens vertraut. Infolgedessen sind kanadische Investmentbanken, Wertpapieraufsichtsbehörden und Börsen mit den Komplexitäten, die mit einem so stark regulierten Produkt verbunden sind, bestens vertraut. Diese Kapitalmarktexpertise macht Kanada zu einem einzigartigen Marktplatz für deutsche Unternehmen, die den kanadischen Markt opportunistisch nutzen und einen Börsengang an einer kanadischen Börse in Erwägung ziehen könnten.
Die kanadischen Märkte sind gut aufgestellt, stabil und bieten einen einfachen Zugang zu Kapital und größere Liquiditätsoptionen als in anderen internationalen Rechtsordnungen. Wie nachstehend erläutert, kann die TSXV (s. unten) als guter Einstieg für Unternehmen dienen, die in kleinerem Umfang an die Börse gehen wollen, als dies in anderen internationalen Rechtsordnungen wie der New York Stock Exchange oder der Nasdaq in den Vereinigten Staaten oder der London Stock Exchange im Vereinigten Königreich der Fall ist. Die TSXV ermöglicht auch die Kapitalbeschaffung und Liquidität ohne nennenswerte Marktkapitalisierung und bietet ein vereinfachtes Graduierungsprogramm für die TSX, sobald das Unternehmen ausgereift ist.
Kanadische Wertpapierbörsen
Toronto Stock Exchange (die "TSX")
Die TSX ist Kanadas größte Leitbörse. Folgende Mindeststandards für die Notierung an der TSX für Industrie-, Technologie- sowie Forschungs- und Entwicklungsunternehmen müssen erfüllt sein:
- Alle Emittenten benötigen ein ausreichendes Betriebskapital für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit, 1 Million frei handelbare öffentliche Aktien, 4 Millionen Dollar im Besitz von öffentlichen Aktionären, 300 öffentliche Aktionäre, die jeweils ein Vorstandslos halten, und Sponsoring, außer wie unten angegeben.
- Emittenten, die eine Rentabilitätsprognose abgeben, benötigen einen Gewinn vor Steuern von mindestens 200.000 US-Dollar für das laufende oder das nächste Geschäftsjahr, einen Cashflow vor Steuern von mindestens 500.000 US-Dollar für das laufende oder das nächste Geschäftsjahr und ein Netto-Sachvermögen von mindestens 7,5 Millionen US-Dollar.
- Rentable Emittenten benötigen einen Gewinn vor Steuern von mindestens 200.000 US-Dollar im letzten Geschäftsjahr, einen Cashflow vor Steuern von mindestens 500.000 US-Dollar im letzten Geschäftsjahr und ein Netto-Sachvermögen von mindestens 2 Millionen US-Dollar.
- Industrieunternehmen benötigen einen Gewinn vor Steuern von mindestens 300.000 $ im letzten Geschäftsjahr, einen Cashflow vor Steuern von 700.000 $ im letzten Geschäftsjahr, mit einem Durchschnitt von 500.000 $ in den letzten zwei Jahren, und ein Nettosachvermögen von mindestens 7,5 Mio. $, aber keine Sponsoring-Anforderungen.
- Technologieemittenten benötigen Finanzmittel zur Deckung geplanter Gelegenheiten für ein Jahr, 10 Mio. $ Barmittel in der Kasse, Nachweise für ein fortgeschrittenes Entwicklungs- oder Kommerzialisierungsstadium eines Unternehmens oder einer Technologie, ein erfahrenes Management und einen erfahrenen Vorstand, einschließlich Erfahrung mit börsennotierten Unternehmen, mindestens zwei unabhängige kanadische Direktoren, eine Marktkapitalisierung von 50 Mio. $ und 10 Mio. $ im Besitz von öffentlichen Aktionären.
- Emittenten, die im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind, benötigen Finanzmittel zur Deckung geplanter Möglichkeiten für zwei Jahre, ein angemessenes Betriebskapital, 12 Mio. USD an Barmitteln in der Kasse, eine mindestens zweijährige Betriebsgeschichte, die Forschung und Entwicklung einschließt, eine erfahrene Geschäftsführung und einen erfahrenen Vorstand, einschließlich Erfahrung mit börsennotierten Unternehmen, sowie mindestens zwei unabhängige kanadische Direktoren.
TSX Venture Exchange (die "TSXV")
Die TSXV ist ein Venture-Emittent für Unternehmen in der Frühphase, d. h. für Unternehmen, die die Anforderungen der TSX nicht erfüllen. Die Anforderungen für die Erstnotierung von Industrie-, Biowissenschafts- und Immobilienunternehmen sind in Tier-1- und Tier-2-Anforderungen unterteilt und umfassen:
- Alle Emittenten benötigen ein angemessenes Betriebskapital; das Management, einschließlich des Vorstands, sollte über angemessene, einschlägige und börsennotierte Erfahrungen verfügen; mindestens zwei unabhängige Vorstandsmitglieder; 20 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien müssen öffentlich gehalten werden; und es kann ein Sponsoring erforderlich sein.
- Alle Emittenten der Stufe 1 müssen über ausreichende Mittel verfügen, um ihre Geschäftspläne 18 Monate lang umzusetzen, oder über 200.000 USD an nicht zugewiesenen Mitteln, über einen Streubesitz von 1 Million Aktien und über 250 öffentliche Anteilseigner, von denen jeder ein Los ohne Wiederverkaufsbeschränkung hält.
- Alle Tier-2-Emittenten müssen über ausreichende Mittel verfügen, um ihre Geschäftspläne 12 Monate lang umzusetzen, oder über nicht zugewiesene Mittel in Höhe von 100.000 USD, über einen Streubesitz von 500.000 Aktien und über 200 öffentliche Anteilseigner, die jeweils ein Los ohne Wiederverkaufsbeschränkung halten.
- Emittenten aus den Bereichen Industrie, Technologie und Biowissenschaften der Stufe 1 benötigen 5 Mio. USD an materiellen Nettovermögenswerten oder Einnahmen (falls keine Einnahmen erzielt werden, müssen die Emittenten einen Zweijahresplan vorlegen, aus dem hervorgeht, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit innerhalb von 24 Monaten Einnahmen erzielt werden), eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen oder einen primären Vermögenswert, der zur Ausübung des Geschäfts genutzt wird, sowie eine Vorgeschichte der Geschäftstätigkeit oder eine Validierung des Unternehmens.
- Emittenten der Stufe 2 aus den Bereichen Industrie, Technologie und Biowissenschaften benötigen 750.000 USD an materiellen Nettovermögenswerten oder 500.000 USD an Einnahmen oder eine Finanzierung in Höhe von 2 Mio. USD (falls keine Einnahmen erzielt werden, müssen die Emittenten einen Zweijahresplan vorlegen, aus dem hervorgeht, dass innerhalb von 24 Monaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit Einnahmen zu rechnen ist), eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen oder einen primären Vermögenswert, der zur Ausübung des Geschäftsbetriebs verwendet wird, sowie eine Vorgeschichte der Geschäftstätigkeit oder eine Validierung des Unternehmens.
- Immobilienemittenten der Stufe 1 benötigen 5 Mio. USD an materiellen Nettovermögenswerten, eine wesentliche Beteiligung an Immobilien, aber keine vorherigen Ausgaben oder Anforderungen an ein Arbeitsprogramm.
- Emittenten von Tier-1-Anlagen müssen über ein Nettoanlagevermögen von 10 Millionen US-Dollar verfügen und ihre Anlagepolitik offenlegen.
- Immobilienemittenten der Stufe 2 benötigen ein Nettovermögen von 2 Mio. USD oder eine Finanzierung in Höhe von 3 Mio. USD; ein wesentliches Interesse an Immobilien, aber keine vorherigen Ausgaben oder Anforderungen an ein Arbeitsprogramm.
- Emittenten von Tier-2-Investitionen müssen über ein Nettosachvermögen von 2 Mio. USD oder eine Finanzierung in Höhe von 3 Mio. USD verfügen, eine Investitionspolitik offenlegen und 50 % der verfügbaren Mittel für mindestens zwei spezifische Investitionen bereitstellen.
Kanadische Wertpapierbörse (die "CSE")
Die CSE ist eine unabhängige und alternative Börse in Kanada, die für Micro-Cap- und aufstrebende Unternehmen genutzt wird. Die CSE wendet vereinfachte Börsenzulassungsvorschriften an. Zu den Mindestanforderungen für die Börsenzulassung gehören eine ausreichende Entwicklung des Unternehmens, ein Betriebskapital von mindestens 100.000 $, eine ausreichende Ausschüttung der öffentlichen Anteilseigner, frei handelbare Wertpapiere im Wert von mindestens 1 Mio. $ und 150 öffentliche Anteilseigner, die jeweils ein Vorstandslos halten.
Cboe Kanada ("Cboe")
Cboe (früher bekannt als NEO Exchange) ist eine alternative, vorrangige Börse in Kanada, die mit den internationalen Cboe-Marktplätzen verbunden ist. Alle Emittenten an der Cboe benötigen einen Börsenwert von 10 Mio. USD, 1 Mio. USD an öffentlich gehaltenen Wertpapieren und 150 öffentliche Wertpapierinhaber, von denen jeder ein Board Lot hält.
Darüber hinaus müssen die börsennotierten Emittenten eine der folgenden Kategorien erfüllen:
- Eigenkapital: 5 Mio. $ Eigenkapital der Aktionäre.
- Reingewinn: $750.000 aus fortgeführten Geschäften im letzten Steuerjahr oder in zwei der letzten drei Steuerjahre.
- Marktwert: 50 Millionen Dollar in börsennotierten Wertpapieren.
- Vermögen und Einkünfte: 10 Millionen Dollar Gesamtvermögen und -einnahmen im letzten Steuerjahr oder in zwei der letzten drei Steuerjahre.
Darüber hinaus müssen die Emittenten in der Regel eine zweijährige Betriebsgeschichte vorlegen und ein ausreichendes Betriebskapital für 12 Monate sowie ein Budget von 100.000 USD für Investor Relations für das erste Jahr nach der Notierung nachweisen.
Wege in die Öffentlichkeit
In Kanada gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, an die Börse zu gehen - ein Börsengang ("IPO") oder eine umgekehrte Übernahme ("RTO").
Öffentliche Erstangebote
Bei einem Börsengang (IPO), der als "konventioneller" Weg an die Börse bekannt ist, werden neue Wertpapiere eines bestehenden Unternehmens (und/oder Wertpapiere im Besitz von Altaktionären) erstmals im Rahmen eines Langprospekts zusammen mit einer gleichzeitigen Börsennotierung an die Öffentlichkeit verkauft. Der Prospekt ist ein umfassendes Verkaufsdokument, in dem das Unternehmen, sein Geschäft und seine Beteiligungen, seine Kapitalausstattung und sein Finanzstatus, seine Zukunftspläne und die Verwendung des Emissionserlöses detailliert beschrieben werden.
Reverse Take-Overs
Ein RTO liegt vor, wenn ein börsennotiertes Unternehmen, in der Regel ein Unternehmen mit minimalen Vermögenswerten, das als Mantelgesellschaft bekannt ist, ein privates Unternehmen erwirbt und die Eigentümer des privaten Unternehmens zu Eigentümern der Mehrheit der Aktien des öffentlichen Unternehmens werden. Die TSXV hat ein Programm aufgelegt, nach dem eine Kapitalpoolgesellschaft ("CPC") an der Börse notiert werden kann, ohne dass sie ein geschäftliches Interesse hat, es sei denn, sie erwirbt ein aktives Unternehmen durch eine qualifizierte Transaktion ("QT") für eine RTO. Damit soll eine alternative Methode zum Abschluss von Börsengängen in früheren Phasen der Unternehmensentwicklung und zum Zugang zu öffentlichen Märkten ohne die erheblichen Vorlaufkosten, die bei herkömmlichen Börsengängen anfallen, geschaffen werden.
Bei einem RTO übernehmen die Eigentümer und Betreiber eines privaten Unternehmens in der Regel die Funktion der Direktoren und leitenden Angestellten der öffentlichen Einrichtung, und die Geschäftstätigkeit des privaten Unternehmens wird als direkte oder indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der öffentlichen Einrichtung weitergeführt.
Das CPC-Programm ähnelt in vielerlei Hinsicht den bekannteren SPAC-Transaktionen (Special Purpose Acquisition Company), die es in Kanada ebenfalls gibt, die aber weit weniger verbreitet sind. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Anteilseigner einer CPC in Verbindung mit der RTO keine Rücknahmerechte haben. CPCs verfügen zwar in der Regel über weitaus weniger Barmittel als SPACs, aber die Barmittel sind bei Abschluss garantiert, im Gegensatz zu einer SPAC-Transaktion, bei der nicht bekannt ist, wie viel Barmittel im Unternehmen verbleiben werden.
Ein besonderer Vorteil eines RTO besteht darin, dass die Transaktion nur von einer Börse reguliert wird, während für einen Börsengang neben der Genehmigung der gewünschten Börse auch die Genehmigung der Wertpapieraufsichtsbehörde in Kanada erforderlich ist.
Zusätzliche Überlegungen
Unternehmensgesetze
Nicht-kanadische Unternehmen sollten damit rechnen, dass ihre Börsenzulassungsunterlagen nach den kanadischen Standards des Gesellschaftsrechts geprüft werden. Darüber hinaus muss die Finanzberichterstattung für geprüfte Jahresabschlüsse und vierteljährliche Zwischenabschlüsse den International Financial Reporting Standards ("IFRS") entsprechen. Die IFRS enthalten spezifische Anforderungen für die Berichterstattung über den beizulegenden Zeitwert von wachsenden Cannabispflanzen
Anwesenheit in Kanada
Für die Börsennotierung an einer kanadischen Börse gibt es keine besonderen Anforderungen an die Anwesenheit des Geschäftsführers. Für auf Bundesebene gegründete Unternehmen in Kanada können jedoch besondere Anforderungen gelten, von denen einige für auf Provinzebene oder im Ausland gegründete Unternehmen nicht anwendbar sind. So gibt es beispielsweise keine Anforderungen an die Ansässigkeit von Direktoren von Unternehmen, die den Gesetzen von Alberta, British Columbia oder Ontario unterliegen.
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Fragen zu den kanadischen Kapitalmärkten, zum Verfahren für einen Börsengang oder zu den Optionen in Kanada haben, die für eine Notierung an einer kanadischen Börse in Frage kommen, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied der Cassels Cannabis Group.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Cassels Brock & Blackwell LLP
Jonathan Sherman | Partner (Executive Co-Chair)
+1 416 869 5409
Jonathan Sherman, Executive Co-Chair, ist Partner in der Securities Group bei Cassels und Vorsitzender der Cannabis Group. Jonathans Praxis konzentriert sich auf aufstrebende und wachstumsstarke Branchen, darunter Cannabis, Technologie, natürliche Ressourcen, Alkohol, Glücksspiel, Blockchain, Kryptowährungen und psychedelische Arzneimittel. In seiner Rolle als Co-Vorsitzender der Cannabis-Gruppe der Kanzlei steht Jonathan an vorderster Front bei vielen der größten Branchentransaktionen in diesem sich entwickelnden Sektor und bietet einer Reihe von führenden Branchenakteuren strategische und rechtliche Beratung bei komplexen und innovativen Transaktionen.