Checkliste des BayLDA: KI datenschutzkonform in Unternehmen nutzen

Ob und wie Unternehmen datenschutzkonform Künstliche Intelligenz (KI) in ihre Geschäftsprozesse implementieren können, ist in vielen Details noch nicht abschließend geklärt. Um nun mehr Sicherheit zu haben, hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) gestern einen Informationsflyer und eine Checkliste veröffentlicht. Darin enthalten sind empfohlene Maßnahmen zum datenschutzkonformen Einsatz von KI. Die Materialien sind abrufbar unter: https://www.lda.bayern.de/de/ki.html

Bereits zuvor hatten weitere Aufsichtsbehörden erste Stellungnahmen zum datenschutzgerechten Einsatz von KI publiziert:

Diese vermehrten Äußerungen der Datenschutzbehörden verdeutlichen die datenschutzrechtliche Bedeutung von KI. Die Behörden veranschaulichen in ihren Stellungnahmen insbesondere, dass die datenschutzrechtliche Bewertung von KI einerseits an die verschiedenen Phasen der Konzeption, des Trainings und des Betriebs von KI-Systemen anknüpfen muss, andererseits an die konkret beteiligten Akteure, also Entwickler, Betreiber oder Endnutzer. Zusätzlich muss die eingesetzte Technologie und das Anwendungsgebiet, insbesondere die betroffenen Datenkategorien und die Zwecke der Verarbeitung, in die datenschutzrechtliche Betrachtung einbezogen werden.

Die rechtskonforme Implementierung von KI in Geschäftsprozesse ist somit einzelfallspezifisch und sollte eng von Experten begleitet werden. Gerne unterstützen wir dabei.

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Dr. Axel Grätz

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