Energie und Infrastruktur, Luftfahrt und VerteidigungÖffentliches Wirtschaftsrecht19.03.2025 Newsletter
Bundestag beschließt historisches Finanzpaket – Grundgesetzänderung inklusive
Am Dienstag, den 18. März 2025, hat der Bundestag für die Lockerung der Schuldenbremse und ein neues Sondervermögen gestimmt. Die Abstimmung im Bundesrat steht noch aus und ist für Freitag vorgesehen.
Trotz der Eilanträge von Abgeordneten der Linken, des BSW, der FDP sowie der AfD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einberufung der Sondersitzung und der anfänglichen Ablehnung durch die Grünen hat der Bundestag das milliardenschwere Finanzpaket verabschiedet.
Da hierfür mehrere Grundgesetzänderungen erforderlich sind, bedurfte es einer Zweidrittelmehrheit des Bundestags. Für die Änderungen stimmten 512 Abgeordnete, 206 votierten dagegen.
Der Bundesrat muss das Vorhaben am Freitag ebenfalls bestätigen. Dies gilt als gesichert, da sich CSU und Freie Wähler in Bayern am Montag auf eine Zustimmung geeinigt haben und Bremens Bürgermeister (SPD) überzeugt ist, dass sein Land trotz der Koalition mit den Linken zustimmen wird.
Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben
Der Bund kann Verteidigungsausgaben ab einer Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – ca. 43 Milliarden Euro – aus Krediten finanzieren. Für diese Verteidigungsausgaben, zu denen auch Mittel für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste und die Unterstützung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten (z. B. Ukrainehilfen) zählen, gilt die Schuldenbremse nicht.
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz
Der Beschluss umfasst auch ein neues Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro. Das Sondervermögen soll über zwölf Jahre laufen. 100 Milliarden davon gehen an die Bundesländer. Weitere 100 Milliarden sind fest für Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft eingeplant und fließen in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds (KTF) ein.
Die Befugnis zur Errichtung dieses Sondervermögens soll in einem neuen Art. 143h des Grundgesetzes eingefügt werden, wodurch das Vorhaben der Klimaneutralität bis 2045 erstmals ausdrücklich im Grundgesetz verankert wird.
Neue Schuldenbremse für die Bundesländer
Die Bundesländer können künftig Schulden i. H. v. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (ca. 15 Milliarden Euro) aufnehmen. Bisher gilt, dass die Bundesländer keine neuen Schulden aufnehmen dürfen. Ein Bundesgesetz soll die jeweils zulässigen Kreditaufnahmen auf die Bundesländer aufteilen.
Klimaschutzziel in Grundgesetz aufgenommen
Die explizite Aufnahme der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 in die Verfassung ist ein Novum, die rechtlichen Folgen bleiben indes überschaubar. Die Verankerung im Grundgesetz ist vor allem deklaratorisch. Der Bundestag bestätigt mit dieser Änderung die Aussagen aus dem Klimaschutzbeschluss des BVerfG vom 24. März 2021, verbindet damit jedoch nur einen neuen Kreditrahmen und kein neues einklagbares Staatsziel "Klimaneutralität". Die genaue Auslegung des vorgesehenen Art. 143h GG in der Praxis bleibt abzuwarten. Es ist aber nicht abzusehen, dass vor dem Hintergrund dieser Grundgesetzänderung die Chancen für Klimaklagen unmittelbar steigen und Infrastrukturprojekte Gefahr laufen vermehrt blockiert zu werden.
Ausblick
Das Finanzpaket schafft großen Spielraum für Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz, um die Wirtschaft anzukurbeln und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Wie sich diese Anreize in der Praxis auswirken, wird sich noch zeigen. Nun liegt der Ball zunächst beim Bundesrat und danach bei der neu zu bildenden Regierung, die Spielräume sinnvoll zu nutzen.