Compliance & Internal Investigations18.10.2023 Veröffentlichungen
Betriebsratsvergütungen auf dem (strafrechtlichen) Prüfstand – BGH hebt Freisprüche von VW Managern auf
Die Betriebsratsvergütung wird für Geschäftsführer und Vorstände zum echten Compliance-Risiko. Die Gefahr sich hierbei der Untreue strafbar zu machen, ist so hoch wie nie. Mit Entscheidung vom 10.1.2023 (6 StR 133/22) bestätigte der 6. Strafsenat des BGH, dass der Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB auch dann erfüllt sein kann, wenn entgegen des betriebsverfassungsrechtlichen Begünstigungsverbotes überhöhte Vergütungen und Sonderzahlungen an Betriebsratsmitglieder gezahlt werden.
Zum Beitrag (Quelle: RAW - Recht - Automobil - Wirtschaft, Heft 02 vom 14.09.2023)