14.10.2021 Veröffentlichungen
BAG zur Bestimmtheit des Klageantrags: Gewerkschaft muss Mitglieder nicht beim Namen nennen
Gewerkschaften können "vorerst anonym" die Rechte ihrer Mitglieder geltend machen, so das BAG. Damit lockerte das Gericht die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags, erklärt Dr. Alexander Willemsen.
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