Neue Orientierungshilfen der Datenschutzbehörden


Die europäischen und deutschen Datenschutzbehörden haben einige Stellungnahmen und Orientierungshilfen zur Umsetzung der DS-GVO veröffentlich.

Die Artikel 29 Datenschutzgruppe, die ab Geltung der Verordnung durch den mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) ersetzt wird, hat Arbeitspapiere zu den Themen der Datenschutz-Folgenabschätzung (WP 248), des Beschäftigtendatenschutzes (WP 249), des Profilings (WP 251) sowie zu den verpflichtenden Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde herausgegeben (WP 250).

Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) führte mit der Veröffentlichung zu den Themenkomplexen der Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung (BayLDA, XII),  des One Stop Shops (BayLDA, XIII), den Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes (BayLDA, XIV), dem Auskunftsrecht (BayLDA, XVI), den Codes of Conduct (BayLDA, XVII), der Datenschutz-Folgenabschätzung (BayLDA, XVIII), des Datenschutzbeauftragten (BayLDA, XIX) sowie des Beschäftigtendatenschutzes (BayLDA, XX) seine Kurzpapiere zur Umsetzung der Verordnung in ausgewählten Schwerpunkten der DS-GVO fort.

Zusätzliche Orientierungshilfe bieten nun auch die Kurzpapiere der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) zu gesonderten Themen wie dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Nr.1), Aufsichtsbefugnissen und Sanktionen (Nr. 2), einem Maßnahmenplan „DS-GVO“ für Unternehmen (Nr. 7) sowie Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung (Nr. 10).

Dr. Jürgen Hartung

Diesen Beitrag teilen:

Dr. Jürgen Hartung

Dr. Jürgen Hartung

PartnerRechtsanwalt
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 643
M +49 172 6925 754

E-Mail

LinkedIn

Weitere Beiträge