Fremdpersonal Compliance Check

Fremdpersonal Compliance Check

Fremdpersonal Compliance Check

Die Beauftragung Dritter durch Unternehmen ist ein typischer Geschäftsvorgang. Immer dann, wenn Dritte Aufgaben erhalten, die in engem Zusammenhang mit der Organisation oder in Betriebsprozesse des Unternehmens fallen, spricht man von Fremdpersonaleinsatz. Dieser bringt vielfältige Risiken mit sich.

Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Anforderungen an die Beauftragung Dritter deutlich verschärft. Nicht nur die Verhinderung einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch die Schein-Selbständigkeit standen im Fokus. Eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, u.a. die „Crowdworker-Entscheidung“ des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 01.12.2020, Az. 9 AZR 102/20), und Gesetzesänderungen wie z.B. die Änderungen des sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahrens zum 01.04.2022 machen den Fremdpersonaleinsatz für Unternehmen zu einer andauernden Herausforderung.

Erfolgt eine illegale Arbeitnehmerüberlassung oder werden Schein-Selbständige beauftragt, bestehen für Unternehmen erhebliche Compliance-Risiken. Im Rahmen von Betriebsprüfungen drohen empfindliche Beitragsnachzahlungen, Säumniszuschläge und behördliche Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Daneben können sich Entscheidungsträger der Unternehmen auch strafbar machen. Ungeachtet dessen geht die Rechtsprechung auch davon aus, dass bei unzulässigen Vertragsgestaltungen bei mangelhafter Leistung Haftungsansprüche gegen den Dritten ausgeschlossen sind.

Mit unserem Fremdpersonal Compliance Check können Sie in wenigen Minuten eine digitalisierte Prüfung der beabsichtigten Beauftragung von Fremdpersonal vornehmen. Ihnen steht ein Ampelsystem zur Verfügung, welches die Risiken visualisiert. Daneben stehen Ihnen Kurzauswertungen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

Gerne senden wir Ihnen bei Interesse das Passwort zu, mit dem Sie unser Tool nutzen können. Bitte wenden Sie sich an unseren Ansprechpartnerin Isabel Hexel.

Isabel Hexel

Isabel Hexel

PartnerinRechtsanwältinFachanwältin für Arbeitsrecht

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 348
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