Versiche­rungs­unter­nehmens­recht

Versiche­rungs­unter­nehmens­recht

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten zu sämtlichen Fragen des Versicherungsunternehmensrechts, ob im Aufsichts-, Gesellschafts- oder Steuerrecht, zu branchenspezifischen Fragen des Kartell-, Arbeits- oder Datenschutzrechts, bei M&A-Transaktionen bis hin zum Rückversicherungswesen.

Uns vertrauen bereits seit vielen Jahren zahlreiche führende nationale und internationale Erst- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und versicherungsnahe Dienstleister sowie deren Organe. In enger Zusammenarbeit entwickeln wir auch für Sie individuelle und wirtschaftsnahe Lösungen.

Unser Beratungsangebot im Bereich Versicherungsunternehmensrecht umfasst u. a.:

  • Gründung und Zulassung neuer Marktteilnehmer (inkl. Insurance Captives), Begleitung des Zulassungsverfahrens bei der BaFin
  • nationale und grenzüberschreitende Mergers & Acquisitions, Joint Ventures und andere Transaktionen (z. B. Verschmelzungen, Spaltungen, grenzüberschreitende Sitzverlegungen, Bestandsübertragungen)
  • Versicherungsaufsicht-Compliance: Corporate Governance / MaGO, Vermeidung von Interessenkonflikten, Vergütungsfragen, Funktionsausgliederungen, Unternehmensverträge, Investmentstrategien und Kapitalausstattung
  • IT- und Datenschutz: Outsourcing, Nutzung von Apps / Plattformen und Cloud-Diensten, DORA, NIS-2, Big Data, AI Act / Künstliche Intelligenz, Data Act, FiDA, DSGVO, Metaverse
  • Erwerb und Einbindung von InsurTechs, Venture Capital-Beteiligungen und versicherungsnahen Dienstleistern
  • Strukturierung von Vertriebssystemen und -vereinbarungen, Gewerbeaufsicht, IDD
  • Entwicklung von Versicherungsprodukten
  • Sonstige branchenspezifische Compliance: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Geldwäschegesetz, Sanktions- und Embargorecht, Foreign Direct Investment (FDI)
  • Versicherungssteuer-Compliance und -verfahren
  • Rückversicherungs- und Retrozessionsverträge
  • streitige Auseinandersetzungen, insbesondere zu Großschäden und Schiedsverfahren im Bereich Rückversicherungen
  • Transactional Risk Insurance (TRI) sowohl aufseiten von Versicherern als auch aufseiten der Transaktionsparteien
  • Prüfung der Erlaubnis- und Versicherungssteuerpflicht von Geschäftsmodellen (z. B. Händler- und Herstellergarantien, Gruppenversicherungen, embedded insurance), Abstimmung mit Aufsichtsbehörden
Anna-Catharina von Girsewald

Anna-Catharina von Girsewald

PartnerinRechtsanwältin

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IT-Aufsicht außerhalb des Finanzsektors: DORA trifft auch Anbieter von „Embedded Insurance“

Am 17. Januar 2025 ist die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) – kurz „DORA“ – in Kraft getreten. Mit ihr werden EU-weit geltende Cybersicherheitsstandards für Finanzunternehmen eingeführt, um die Resilienz des gesamten europäischen Finanzsektors gegenüber IT-Risiken und Cyberangriffen zu stärken. Der Bundestag hat mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG), das bereits Ende 2024 wirksam wurde, den Weg für die (vermeintlich) reibungslose Anwendung in Deutschland geebnet.

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Überblick über regulierte Vergütungssysteme

Die Vergütungssysteme wesentlicher Bereiche der Finanz- und Versicherungsbranche sind umfassend reguliert. Die konkret anwendbaren Regelungen bestimmen sich danach, welchen Aufsichtsanforderungen das jeweilige Unternehmen aufgrund seines Geschäftsgegenstands und evtl. seiner Größe unterliegt. Ein Überblick.

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Oppenhoff berät VSE bei Stilllegung und Rückbau des Kraftwerks Ensdorf

Oppenhoff hat die VSE AG bei der Stilllegung und dem Rückbau des Steinkohlekraftwerks im saarländischen Ensdorf beraten. Das Kraftwerk wird nun bis 2027 zurückgebaut. Es entsteht eine neue Fläche zur industriellen und gewerblichen Nutzung.

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