Öffentliches Wirtschafts­recht

Öffentliches Wirtschafts­recht

An Ihrer Seite im Spannungsfeld von Regulierung und unternehmerischer Freiheit.

Unternehmen werden zunehmend durch öffentlich-rechtliche Vorschriften auf nationaler oder auf europäischer Ebene reglementiert. Das gilt insbesondere für viele Zukunftsindustrien wie Digitale Wirtschaft Energie, Handel oder Mobilität, deren Produkte möglichst allen Menschen zugänglich gemacht werden sollen.

Wir helfen Unternehmen und Privatpersonen, trotz einer zunehmenden Regulierung ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen, in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Unser Beratungsangebot im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht umfasst u. a.:

  • Außenwirtschaftsrecht: deutsche, europäische und US-Exportregelungen
  • Vergaberecht: Beratung im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungsvorhaben von der Angebotserstellung bis zum Zuschlag, einschließlich Vertretung vor den Vergabekammern und Gerichten
  • Umweltrecht: Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht sowie Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht
  • Stilllegung und Rückbau von konventionellen Kraftwerken, Brownfield Developments, Realisierung von Climate Change Projekten
  • Genehmigungsverfahren für diverse Industrien
  • ESG Regulatory Compliance 
  • Compliance-Audits und Schulungen
  • Haftungs- und strafrechtliche Beratung
Stephan Müller

Stephan Müller

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 448
M +49 173 3088 038

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Top-Kanzlei im Vergaberecht.

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Unter den Top 3-Kanzleien im Umweltrecht.

Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2014/2015

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Die neue Ökodesign-Verordnung und delegierte Rechtsakte – Unternehmen können mitgestalten

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, „"ESPR“") löste am 18. Juli 2024 die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) ab. Die ESPR verfolgt das Ziel, nachhaltige Produkte zur Norm auf dem EU-Binnenmarkt zu machen und ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern. Unternehmen können sich noch bis zum 5. Dezember 2024 registrieren, um delegierte Verordnungen mitzugestalten.

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