Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

Familie ist Verpflichtung. Wir schaffen Vertrauen.

Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine sorgfältige Planung erfolgskritisch. Wir helfen dabei, auch unterschiedlichste Interessen in- und außerhalb des Unternehmens und der Inhaberfamilie zu einem optimalen Ergebnis zusammenzuführen – sehr individuell und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.

Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und vermögende Privatpersonen dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder ihr Vermögen zu gestalten und abzusichern; auch unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Aspekte. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit familiärer oder gemeinnütziger Zielsetzung.

Wir wissen, mit welchen Gestaltungen sich Erbschaft- und Schenkungsteuer reduzieren lassen und wie Sie sich gleichzeitig Flexibilität in Ihrer privaten und geschäftlichen Gestaltung bewahren können.

Mit einem herausragenden internationalen und interdisziplinären Netz von renommierten Netzwerkpartnern sind wir bestens aufgestellt, um sämtliche Themen unserer anspruchsvollen Mandanten zu bedienen und effiziente Lösungen zu finden.    

Unser Beratungsangebot im Bereich Nachfolge, Vermögen, Stiftungen umfasst u. a.:

  • Erb-, gesellschafts- und stiftungsrechtliche Gestaltungen sowie deren steuerliche Optimierung
  • Erbrechtliche Due-Diligence
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge (Schenken und Vererben)
  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  • Vermögensverwaltung durch Familiengesellschaften und Stiftungen
  • Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung
  • Eheverträge und Kohabitationsvereinbarungen
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Familienverfassungen, Family Business Governance-Konzepte und Family Education
  • Internationale und grenzüberschreitende Aspekte des Erb-, Familien-, Gesellschafts- sowie Steuerrechts

Darüber hinaus bieten wir eine Reihe von innovativen Beratungsansätzen an:

 

Stiftungen – Ein zivil- und steuerrechtlicher Überblick

In einer Infobroschüre haben wir umfassende Informationen zu den verschiedenen Aspekten des Stiftungsrechts zusammengetragen.

Sie erläutert u. a. die Grundeigenschaften einer Stiftung und die Motive für eine Stiftungsgründung. Zudem stellt sie die unterschiedlichen Stiftungsformen, Gestaltungsoptionen für notleidende Stiftungen und die Haftung von Stiftungsorganen dar. Werfen Sie hier einen Blick in die Broschüre:

Hier Vorschau der Broschüre ansehen.

Dr. Axel Wenzel<br/>LL.M. (Norwich)

Dr. Axel Wenzel
LL.M. (Norwich)

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Dr. Gregor Seikel

Dr. Gregor Seikel

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Bei den diesjährigen JUVE Awards wurde Oppenhoff nach 2021 zum zweiten Mal als „Kanzlei des Jahres für Nachfolge, Vermögen, Stiftungen“ ausgezeichnet.

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Transparenzpflichten und öffentliche Register: Wenn die Gläsernheit von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen zur Gefahr wird

Der (europäische) Gesetzgeber treibt die „Gläsernheit“ von Unternehmen immer weiter voran. Bereits jetzt kann aufgrund diverser Transparenzpflichten und öffentlichen Registern ein Familienunternehmen verschiedenen gesetzlichen Offenlegungspflichten unterliegen. Das kann dazu führen, dass praktisch jeder nicht nur Daten des Unternehmens einsehen kann, sondern auch in diejenigen der dahinterstehenden Privatpersonen. Welche Daten sind aktuell öffentlich und gibt es Möglichkeiten, die Zugriffe auf die Daten zu beschränken? Wir beantworten diese Fragen, zeigen die resultierenden Sicherheitsrisiken für Familienunternehmer und vermögende Privatpersonen auf und zeigen Möglichkeiten auf, um diese Risiken zu minimieren. Dieser Beitrag ist in Kooperation mit EPP equity protection partners (epp GmbH) entstanden.

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Mögliche Verschärfung bei der Abschaffung der Non-Dom-Taxation

Nach den Plänen der britischen Regierung sollen die bisherigen Privilegien durch die sog. Non-Dom-Taxation ab dem 06. April 2025 entfallen. Bislang ist es für im Vereinigten Königreich noch nicht länger als 15 Jahre ansässige Personen vereinfacht gesagt so, dass ihr ausländisches Einkommen im Vereinigten Königreich nur dann besteuert werden muss, wenn es vom Ausland in das Vereinigte Königreich „überwiesen“, d. h. für Investitionen oder Konsum vor Ort gebraucht wird. Ab dem Steuerjahr 2025 soll dagegen grundsätzlich das weltweite Einkommen versteuert werden. Davon ausgenommen sind lediglich die ersten vier Jahre nach dem man im Vereinigten Königreich resident geworden ist.

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