Kartellrecht und Fusionskontrolle
Ihre Projekte werden komplexer: Wir beherrschen die Herausforderungen.
Die digitalen Märkte fordern das klassische Kartellrecht heraus. Unternehmen werden zusätzliche Regelungen auferlegt.
Wir beraten Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht sowie im deutschen und europäischen Fusionskontrollrecht. Schwerpunkt sind u. a. kartellrechtliche Compliance, Vertriebssysteme sowie die Betreuung von Kartell- und Bußgeldverfahren. Darüber hinaus verfügen wir über eine hohe Expertise im Bereich der kartellrechtlichen Prozessführung. So vertreten wir regelmäßig in kartellrechtlichen Schadensersatzklagen auf Kläger- und Beklagtenseite.
Besondere Expertise haben wir in den Bereichen der Zulieferer zur Automobilindustrie, Chemie, Presse, Sport und Verpackungen.
Unser Team erarbeitet kreative Lösungen. In Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Bereichen Gesellschafts- Prozess- und Arbeitsrecht identifizieren wir frühzeitig die optimale Lösung und setzen sie kurzfristig um.
Unser Beratungsangebot im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst u. a.:
- Vertragsgestaltungen, insbesondere im Vertriebskartellrecht sowie bei Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften
- Compliance-Schulungen und Audits
- Kartell- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Europäischen Kommission
- Begleitung im Fall kartellrechtlicher Durchsuchungen („Dawn Raids“)
- Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission
- Koordinierung von internationalen Fusionskontrollverfahren in Zusammenarbeit mit führenden Kanzleien in anderen Jurisdiktionen
- Zivilstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie Streitigkeiten vor den europäischen Gerichten
Awards
Legal 500 Deutschland, 2022
Sehr große fachliche Expertise.
WirtschaftsWoche
Top-Kanzlei im Kartellrecht.
Chambers Europe
Consistently strong advice and a high level of partner involvement.
Kanzleimonitor
Zum dritten Mal Top 10 Kanzlei im Bereich Kartellrecht.
Das Team
Newsbeiträge
Relevante Newsbeiträge
Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Immobilienwirtschaftsrecht / Steuerrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Arbeitsrecht20.11.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät heristo bei strategischem Zukauf von Mar-Ko Fleischwaren
Oppenhoff hat die heristo aktiengesellschaft beim Kauf des Geschäftsbetriebes der Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co. KG beraten. Der Geschäftsbetrieb wird von einer Tochtergesellschaft der Heristo Gruppe, der Westfälische Fleischwarenfabrik Stockmeyer GmbH, erworben.
Private Equity / Gesellschaftsrecht / Steuerrecht / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen / Immobilienwirtschaftsrecht / Arbeitsrecht / Energiewirtschaftsrecht / Compliance & Internal Investigations / IT-Recht und Datenschutz / Gewerblicher Rechtsschutz / Kartellrecht und Fusionskontrolle14.11.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Argos Wityu beim Erwerb des Wäschedienstleisters Lavatio
Oppenhoff hat den unabhängigen europäischen Private Equity-Investor Argos Wityu beim Erwerb der Mehrheit der Lavatio GmbH umfassend beraten. Das Unternehmen gehört zu den führenden deutschen Full-Service Wäschedienstleistern. Ziel ist es, das Wachstum des Unternehmens zu beschleunigen und die nachhaltige Transformation voranzutreiben. Argos Wityu investiert gemeinsam mit dem Management des Unternehmens und BNP Paribas.
Kartellrecht und Fusionskontrolle18.09.2024 Newsletter
EuGH stärkt Rechtssicherheit in der EU-Fusionskontrolle: Urteil im Fall Illumina/Grail
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-611/22 P und C-625/22 P) die Prüfungskompetenz der EU-Kommission nach Art. 22 der Europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) im Fall Illumina/Grail verneint. Danach ist die EU-Kommission nicht berechtigt, die Verweisung von geplanten Zusammenschlüssen ohne europaweite Bedeutung durch nationale Wettbewerbsbehörden an sie anzuregen oder zu akzeptieren, wenn diese nach nationalem Recht nicht für die Prüfung dieser Vorhaben zuständig sind.