Kartellrecht und Fusionskontrolle
Ihre Projekte werden komplexer: Wir beherrschen die Herausforderungen.
Die digitalen Märkte fordern das klassische Kartellrecht heraus. Unternehmen werden zusätzliche Regelungen auferlegt.
Wir beraten Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht sowie im deutschen und europäischen Fusionskontrollrecht. Schwerpunkt sind u. a. kartellrechtliche Compliance, Vertriebssysteme sowie die Betreuung von Kartell- und Bußgeldverfahren. Darüber hinaus verfügen wir über eine hohe Expertise im Bereich der kartellrechtlichen Prozessführung. So vertreten wir regelmäßig in kartellrechtlichen Schadensersatzklagen auf Kläger- und Beklagtenseite.
Besondere Expertise haben wir in den Bereichen der Zulieferer zur Automobilindustrie, Chemie, Presse, Sport und Verpackungen.
Unser Team erarbeitet kreative Lösungen. In Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Bereichen Gesellschafts- Prozess- und Arbeitsrecht identifizieren wir frühzeitig die optimale Lösung und setzen sie kurzfristig um.
Unser Beratungsangebot im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst u. a.:
- Vertragsgestaltungen, insbesondere im Vertriebskartellrecht sowie bei Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften
- Compliance-Schulungen und Audits
- Kartell- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Europäischen Kommission
- Begleitung im Fall kartellrechtlicher Durchsuchungen („Dawn Raids“)
- Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission
- Koordinierung von internationalen Fusionskontrollverfahren in Zusammenarbeit mit führenden Kanzleien in anderen Jurisdiktionen
- Zivilstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie Streitigkeiten vor den europäischen Gerichten
Awards
Legal 500 Deutschland, 2022
Sehr große fachliche Expertise.
WirtschaftsWoche
Top-Kanzlei im Kartellrecht.
Chambers Europe
Consistently strong advice and a high level of partner involvement.
Kanzleimonitor
Zum dritten Mal Top 10 Kanzlei im Bereich Kartellrecht.
Das Team
Newsbeiträge
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Oppenhoff hat den Spezialglashersteller SCHOTT AG bei der Übernahme der QSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau beraten. Es handelt sich dabei um den größten Firmenzukauf in der 140-jährigen Unternehmensgeschichte.
Compliance & Internal Investigations / Kartellrecht und Fusionskontrolle09.12.2024 Newsletter
Bundeskartellamt: Übernahme von Mitarbeitenden kann Fusionskontrolle unterliegen
Das Bundeskartellamt hat jüngst einen bedeutsamen Fall im Bereich sogenannter „Acqui-Hires“ geprüft. Im Fokus stand die Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden von Inflection AI, Inc. durch die Microsoft Corporation. Auch wenn die konkrete Transaktion letztlich nicht in Deutschland angemeldet werden musste, macht der Fall deutlich, dass bereits der Wechsel von hochqualifizierten Mitarbeitenden unter bestimmten Bedingungen der Fusionskontrolle unterliegen kann.
Handel und KonsumgüterGesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Immobilienwirtschaftsrecht / Steuerrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Arbeitsrecht20.11.2024 Pressemitteilungen
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