Kartellrecht und Fusionskontrolle

Kartellrecht und Fusionskontrolle

Ihre Projekte werden komplexer: Wir beherrschen die Herausforderungen.

Die digitalen Märkte fordern das klassische Kartellrecht heraus. Unternehmen werden zusätzliche Regelungen auferlegt.

Wir beraten Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht sowie im deutschen und europäischen Fusionskontrollrecht. Schwerpunkt sind u. a. kartellrechtliche Compliance, Vertriebssysteme sowie die Betreuung von Kartell- und Bußgeldverfahren. Darüber hinaus verfügen wir über eine hohe Expertise im Bereich der kartellrechtlichen Prozessführung. So vertreten wir regelmäßig in kartellrechtlichen Schadensersatzklagen auf Kläger- und Beklagtenseite.

Besondere Expertise haben wir in den Bereichen der Zulieferer zur Automobilindustrie, Chemie, Presse, Sport und Verpackungen.

Unser Team erarbeitet kreative Lösungen. In Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Bereichen Gesellschafts- Prozess- und Arbeitsrecht identifizieren wir frühzeitig die optimale Lösung und setzen sie kurzfristig um. 

Unser Beratungsangebot im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst u. a.:

  • Vertragsgestaltungen, insbesondere im Vertriebskartellrecht sowie bei Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften
  • Compliance-Schulungen und Audits
  • Kartell- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Europäischen Kommission
  • Begleitung im Fall kartellrechtlicher Durchsuchungen („Dawn Raids“)
  • Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission
  • Koordinierung von internationalen Fusionskontrollverfahren in Zusammenarbeit mit führenden Kanzleien in anderen Jurisdiktionen
  • Zivilstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie Streitigkeiten vor den europäischen Gerichten
Dr. Daniel Dohrn

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Dr. Simon Spangler
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Top-Kanzlei im Kartellrecht.

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