IT-Recht und Datenschutz

IT-Recht und Datenschutz

Cloud Computing-Projekte für Konzerne erfordern besondere Erfahrung bei der Vertragsgestaltung, Zertifizierung und Lizensierung. Im Datenschutz greifen Aufsichtsbehörden zunehmend durch, auch international. Wir sind die erfahrenen Experten, wenn es um große Projekte und Datenmengen geht.

Im klassischen IT-Recht und im Bereich der neuen Medien beraten wir Anbieter und Kunden im Tagesgeschäft wie bei Transaktionen. Beim Outsourcing begleiten wir Anbieter und Kunden über den gesamten Prozess hinweg, von der Ausschreibung, bis zur Verhandlung der Verträge.

Im Datenschutzrecht beraten wir Sie umfassend in allen Fragen; u. a. zur Zulässigkeitsprüfung, Erstellung von Dokumenten und Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden. Wir führen Datenschutz-Audits einzelner Bereiche oder gesamter Unternehmen durch. Gemeinsam mit unseren arbeitsrechtlichen Experten beraten wir bei innerbetrieblichen Regelungen zum Datenschutz.

Unser Beratungsspektrum im Bereich IT-Recht umfasst u. a.:

  • Erstellung und Verhandlung von Softwareverträgen
  • Betreuung von IT-Projekten und Projektverträgen
  • Outsourcing (IT und Geschäftsprozesse/BPO)
  • Cloud Computing
  • E-Commerce und M-Commerce
  • Rechtliche Besonderheiten von Social Media

Unser Beratungsspektrum im Bereich Datenschutz umfasst u. a.:

  • Datenschutz-Audits
  • Erstellung notwendiger Dokumentation (z. B. Verfahrensverzeichnisse, Auftragsdatenverarbeitung)
  • Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben
  • Innerbetriebliche Regelungen zum Datenschutz, insbesondere ITK-Betriebsvereinbarungen
  • Prüfung von konzerninternen und externen Datenübermittlungen insbesondere in Drittländer und Erstellung entsprechender Dokumentationen,
  • Unterstützung bei behördlichen Anfragen und Untersuchungen
  • Unterstützung und Vertretung in streitigen Angelegenheiten

 

 

Dr. Marc Hilber<br/>LL.M. (Illinois)

Dr. Marc Hilber
LL.M. (Illinois)

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 612
M +49 172 3808 396

E-Mail

LinkedIn

Dr. Jürgen Hartung

Dr. Jürgen Hartung

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 643
M +49 172 6925 754

E-Mail

LinkedIn

Awards

Cybersicherheit zählt zum Expertisespektrum des Teams.

Legal 500 Deutschland, 2022

Etabliert bei Digitalisierungsfragen und beim Thema Plattformen

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22

Top Kanzlei für IT-Recht.

WirtschaftsWoche, 2018 - 2024

Top Kanzlei für Datenschutzrecht.

WirtschaftsWoche, 2024

Das Team

Newsbeiträge

Relevante Newsbeiträge

Für schnellere Mikrochips: Oppenhoff berät SCHOTT bei Übernahme von QSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau

Oppenhoff hat den Spezialglashersteller SCHOTT AG bei der Übernahme der QSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau beraten. Es handelt sich dabei um den größten Firmenzukauf in der 140-jährigen Unternehmensgeschichte.

Zum Beitrag

Fokus IT&C – 4. Quartal 2024

Wir haben für Sie wichtige und spannende Neuerungen und Rechtsprechung aus dem IT-Recht und Datenschutz zusammengestellt. Viel Spaß beim Lesen!

Zum Beitrag

Verlieren die Unternehmen jetzt endgültig die Kontrolle über Schadenersatzansprüche im Datenschutz? – Der Bundesgerichtshof fällt Urteil zum Schadenersatz wegen Kontrollverlust in Facebook-Scraping-Fällen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. November 2024 ein Urteil gefällt, das den Nachweis eines Schadens in Form des Kontrollverlusts bei Datenschutzvorfällen erleichtert. Die Schadenshöhe bewertet der BGH – im Vergleich zu den häufig geltend gemachten Summen – als eher gering. Dies wird eine Vielzahl von laufenden und zukünftigen Schadenersatzprozessen beeinflussen.

Zum Beitrag

NL-Anmeldung