Energiewirtschaftsrecht

Energiewirtschaftsrecht

Der grundlegende Wandel der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des wirtschaftlichen Marktumfeldes stellt Marktteilnehmer vor neue Herausforderungen und eröffnet dabei zugleich neue Chancen.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse

Wir beraten in- und ausländische Energieversorger, Handelshäuser, Netzbetreiber, Kommunen, Investoren, Energiedienstleister, Projektgesellschaften und stromkostenintensive Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Energiewirtschaftsrechts. Als Full-Service-Kanzlei gewährleisten wir eine ganzheitliche Beratung: Neben den Expertinnen und Experten für das Energiewirtschaftsrecht umfasst unser erfahrenes Team Spezialisten aus den Bereichen Gesellschaftsrecht/M&A, Steuern, Finanzierung, Anlagenbau, Genehmigungsverfahren, Vergaberecht und Prozessführung. Wir verfügen über langjährige Branchenkenntnis und wirtschaftlichen Sachverstand und haben die technischen Zusammenhänge sowie die politischen Entwicklungen stets im Blick.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten entlang der Wertschöpfungskette in der Energiewirtschaft zählen unter anderem:

Projektentwicklung

  • Begleitung bei der Realisierung von Energieerzeugungs- und -speicheranlagen mit Fokus auf erneuerbare Energien (z. B. Offshore- und Onshore-Windparks, Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Stromspeicher, dezentrale Versorgungskonzepte wie Contracting-, Mieterstrom- und Quartierstromkonzepte, sowie Biomasse- und Biogasanlagen).
  • Unsere Beratung reicht von der Projektakquise bzw. der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Erstellung und Verhandlung der Projektverträge (z. B. EPC- und Generalunternehmerverträge, Kooperationsverträge, Komponentenlieferverträge sowie Dienstleistungs-, Wartungs- und Betriebsführungsverträge) und der Projektfinanzierung über die Errichtung, die Inbetriebnahme und die Betriebsphase (inkl. Contract-& Claims-Management) bis zum Rückbau der Anlage.

Marktregulierung

  • Entwurf und Verhandlung von Netzverträgen (Netzanschluss, Netznutzung und Anschlussnutzung) und Realisierungsvereinbarungen
  • Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aufgrund von Einspeisemanagement-/Redispatch-Maßnahmen oder nach § 17e EnWG (Störungen oder Verzögerung der Offshore-Netzanbindung)
  • Umsetzung von Unbundlingvorgaben
  • Beratung zum Messstellenbetrieb und Smart Meter-Rollout

Handel und Vertrieb

  • Entwurf und Verhandlung von Energielieferverträgen (Strom, Gas, Wärme, z. B. auf Basis von EFET-Rahmenverträgen), Direktvermarktungsverträgen und PPAs, Besicherungs- und Optionsverträgen
  • Entwurf und Verhandlung sonstiger Brennstofflieferverträge
  • Entwurf und Verhandlung von Verträgen für den Handel mit Zertifikaten und Herkunftsnachweisen
  • Entwurf und Verhandlung von Verträgen für den THG-Quotenhandel
  • Beratung zum börslichen und außerbörslichen Handel und den regulatorischen Vorgaben, z. B. REMIT

Verbrauch/stromkostenintensive Unternehmen

  • Beratung stromkostenintensiver Unternehmen bei der energiewirtschaftlichen Optimierung (z. B. Begrenzung von Umlagen durch die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG)
  • Beratung bei der Abgrenzung, Messung und Schätzung von Strommengen und der Erstellung von Messkonzepten
  • Beratung im Zusammenhang mit der Reduzierung von Umlagen und Abgaben
  • Beratung bei der Planung und Umsetzung von Eigenversorgungskonzepten

Neue Technologien und innovative Konzepte

  • Begleitung bei der Entwicklung und Markteinführung neuer Technologien und innovativer Geschäftsmodelle (z. B. grüner Wasserstoff und Sektorenkopplung, E-Mobilität, Digitalisierung und Blockchain-Technologie)
  • Beratung zum regulatorischen Rahmen und den Fördermechanismen

M&A

  • Strukturierung und Begleitung von M&A-Transaktionen, einschließlich der Beteiligung an bestehenden Projekten und Unternehmen
  • Entwurf und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen (SPA und APA)
  • Konzeption von Joint Ventures

Prozessführung und Vertretung vor Behörden

  • Begleitung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
  • Begleitung in Verfahren vor Regulierungsbehörden (z. B. Missbrauchs- und Beschwerdeverfahren)
  • Begleitung bei Rechtsstreitigkeiten vor Zivil-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten

Wir beantworten Ihre Fragen zu aktuellen Themen

Unser Energieteam um Dr. Carmen Schneider und Dr. Friedrich von Bredow hat für Sie die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst, die das Solarpaket I voraussichtlich mit sich bringen wird. Der Bundestag hat das Solarpaket am 26. April 2024 verabschiedet und der Bundesrat am selbigen Tag zugestimmt. Das Gesetzt tritt damit am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Einige Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der beihilferechtlichen Genehmigung der EU.

Hier gelangen Sie zur Präsentation zum Solarpaket I (PDF). 

Dr. Carmen Schneider

Dr. Carmen Schneider

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Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Energierecht.

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Energiewirtschaftsrecht29.11.2024 Newsletter

Der Energie-Impuls: Die Überbauung von Netzanschlüssen in der EnWG-Novelle – Sturmfrisur und Sonnenbrand?

In der Praxis kommt es leider immer häufiger vor: Netzbetreiber erhalten eine Vielzahl von Netzanschlussbegehren von Wind- und Solarprojekten. Dies führt mitunter zu (jahre-)langen Wartezeiten, bis der Netzbetreiber Erneuerbare-Energien-Anlagen an das öffentliche Stromnetz anschließen kann. Hieraus resultieren wiederum empfindliche Verzögerungen bei der Fertigstellung von Wind- oder Solarparks. In der derzeit teils extremen Form ist dies manchen Projektentwicklern nicht bewusst. Im schlimmsten Fall kann dies zu empfindlichen (Straf-)Zahlungen führen, wenn der Projektentwickler bereits feste Zusagen wie etwa zur Stromlieferung unter einem Stromliefervertrag (PPA) abgegeben hat. Kurzum: Die Wirtschaftlichkeit ganzer Projekte kann durch den Stau der Anschlussbegehren beim Netzbetreiber gefährdet sein.

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Oppenhoff berät Sunovis beim Verkauf eines 102-MWp-Solarparks in Sachsen-Anhalt

Oppenhoff hat den deutschen Projektentwickler Sunovis beim Verkauf eines 102-MWp-Solarparks im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt rechtlich beraten. Der Käufer, die auf Erneuerbare Energien spezialisierte CEE Group, erweitert mit der Transaktion ihr Portfolio im Bereich Photovoltaik.

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Oppenhoff berät Argos Wityu beim Erwerb des Wäschedienstleisters Lavatio

Oppenhoff hat den unabhängigen europäischen Private Equity-Investor Argos Wityu beim Erwerb der Mehrheit der Lavatio GmbH umfassend beraten. Das Unternehmen gehört zu den führenden deutschen Full-Service Wäschedienstleistern. Ziel ist es, das Wachstum des Unternehmens zu beschleunigen und die nachhaltige Transformation voranzutreiben. Argos Wityu investiert gemeinsam mit dem Management des Unternehmens und BNP Paribas.

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