Außenhandel

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Alles bleibt anders. Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Stetiger Wandel auf politischer Ebene und in der Weltwirtschaft erfordern umfassendes Know-how zu Handelswegen und Exportkontroll-Compliance. Sie nennen das Ziel, wir finden einen Weg.

Themen wie Investitionskontrolle oder Sanktionen erfordern viel Erfahrung. Mit führender Expertise beraten wir Unternehmen, Logistikdienstleister und Finanzinstitute bei der Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Strategien, bei der Vertragsgestaltung, in Genehmigungs- und Auskunftsverfahren sowie im Tagesgeschäft.

Wir vertreten Unternehmen vor den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof. In Straf- und Bußgeldverfahren vertreten wir Unternehmen und ihre leitenden Mitarbeiter.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten im Bereich Außenhandel zählen u. a.:

  • Grenzüberschreitende Transaktionen: Investitionsprüfung und Kartellrecht
  • Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle
  • Wirtschaftssanktionen und Embargos
  • Internationales Vertragsrecht
  • Verbrauchsteuerrecht
  • WTO-Recht und weitere internationale Wirtschaftsabkommen
  • Zollrecht
Stephan Müller

Stephan Müller

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 448
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Zum neunten Mal in Folge Platz 1 für Außenhandel & Exportkontrolle in Deutschland.

Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2021/2022

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Newsbeiträge

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JUVE Awards 2024: Oppenhoff als „Kanzlei des Jahres für Nachfolge, Vermögen, Stiftungen“ ausgezeichnet

Bei den diesjährigen JUVE Awards wurde Oppenhoff nach 2021 zum zweiten Mal als „Kanzlei des Jahres für Nachfolge, Vermögen, Stiftungen“ ausgezeichnet.

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Außenhandel29.07.2024 Newsletter

21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Am 23. Juni 2024 ist die neue Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten. Die neuen Regelungen betreffen nur wenige Wirtschaftssektoren und sind teilweise redaktioneller Natur. Dennoch ist die Änderung bemerkenswert, da sie Kontrollen von Dual-Use Gütern auf nationaler Ebene erweitern und neue Bußgeldtatbestände schaffen.

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EU beschließt 14. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat mit einiger Verzögerung am 24. Juni 2024 das vierzehnte Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Hiermit hat die EU weitere natürliche und juristische Personen sanktioniert, die Embargos erweitert und weitere Maßnahmen zur Umgehung von Sanktionen beschlossen. Die erwartete Ausweitung der Haftung für ausländische Tochtergesellschaften hat aber keinen Eingang in die neuen Verordnungen gefunden.

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