Arbeitsrecht
Die Arbeitswelt wird komplexer, digitaler und mobiler: Wir begleiten Sie in diesem Veränderungsprozess, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei wichtigen Projekten. Das gilt für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Schlichtungs- oder Einigungsstellen, in Auseinandersetzungen vor Arbeits- oder Zivilgerichten oder bei Verhandlungen mit Organmitgliedern. Wir geben Ihnen die arbeitsrechtliche Beratung, die Sie benötigen – jederzeit, individuell, auf den Punkt und zuverlässig. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und eine wertschätzende und persönliche Zusammenarbeit.
Große Themen brauchen zuverlässige Partner
Egal ob Arbeiten 4.0 und digitale Transformation, Compliance-Strukturen, Fremdpersonaleinsatz, Beschäftigtendatenschutz, Betriebsübergang, Restrukturierungsprozesse oder betriebliche Altersversorgung – unsere Spezialisten entwickeln maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen. Wir beantworten Ihre Fragen zu aktuellen Themen wie CSR, ESG und nachhaltigem HR Management, Diversity und betrieblichem Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement. Dabei profitieren Sie von unseren vielschichtigen Branchenkenntnissen, unserer Verhandlungsexpertise und unserer Erfahrung aus der strategischen Dauerberatung.
Sie planen ein internationales Projekt? Wir kümmern uns für Sie um alles Wichtige gemeinsam mit etablierten, unabhängigen Partnerkanzleien im Ausland. Für effiziente Arbeitsprozesse bieten wir außerdem ein breites Legal Tech-Angebot an.
Wissen, was wichtig ist
Bleiben Sie mit unserem vier Mal jährlich erscheinenden „Fokus Arbeitsrecht“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf einen regelmäßigen Austausch mit Ihnen – bei Lunch Lectures zum Arbeitsrecht, Web-Seminaren oder unserem jährlichen Arbeitsrechtstag. Bei Bedarf fragen Sie uns auch gerne nach unseren arbeitsrechtlichen Schulungen.
Was andere über uns sagen
WirtschaftsWoche, 2023
Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Arbeitsrecht.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Enorm erfahrenes Arbeitsrechtsteam.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Die Praxis ist sehr service- und vor allem lösungsorientiert, verbunden mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick.
Mandant:in in: Legal 500 Deutschland, 2021 (Arbeitsrecht)
Sehr vernetztes Team, welches nicht nur aus Arbeitsrechtlern besteht, sondern es werden auch angrenzende Rechtsgebiete durch weitere Kollegen aus anderen Teams mustergültig unterstützt.
Unternehmensjuristen-Umfrage: kanzleimonitor.de, 2020/2021
Zum vierten Mal in Folge Top10-Kanzlei für Arbeitsrecht.
Das Team
Relevante Newsbeiträge
Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Immobilienwirtschaftsrecht / Steuerrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Arbeitsrecht20.11.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät heristo bei strategischem Zukauf von Mar-Ko Fleischwaren
Oppenhoff hat die heristo aktiengesellschaft beim Kauf des Geschäftsbetriebes der Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co. KG beraten. Der Geschäftsbetrieb wird von einer Tochtergesellschaft der Heristo Gruppe, der Westfälische Fleischwarenfabrik Stockmeyer GmbH, erworben.
Private Equity / Gesellschaftsrecht / Steuerrecht / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen / Immobilienwirtschaftsrecht / Arbeitsrecht / Energiewirtschaftsrecht / Compliance & Internal Investigations / IT-Recht und Datenschutz / Gewerblicher Rechtsschutz / Kartellrecht und Fusionskontrolle14.11.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Argos Wityu beim Erwerb des Wäschedienstleisters Lavatio
Oppenhoff hat den unabhängigen europäischen Private Equity-Investor Argos Wityu beim Erwerb der Mehrheit der Lavatio GmbH umfassend beraten. Das Unternehmen gehört zu den führenden deutschen Full-Service Wäschedienstleistern. Ziel ist es, das Wachstum des Unternehmens zu beschleunigen und die nachhaltige Transformation voranzutreiben. Argos Wityu investiert gemeinsam mit dem Management des Unternehmens und BNP Paribas.
Arbeitsrecht18.10.2024 Newsletter
Formerleichterungen im Arbeitsrecht durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) zugestimmt. Das BEG IV soll vereinfachte Arbeitsabläufe ermöglichen und so die Wirtschaft von überflüssiger Bürokratie entlasten. Nach Anpassungen im Gesetzgebungsprozess erfährt auch das Arbeitsrecht erhebliche Erleichterungen bei Formerfordernissen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die im Arbeitsrecht geltenden Formerfordernisse und wendet sich den Erleichterungen durch das BEG IV zu.