Arbeitsrecht

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Die Arbeitswelt wird komplexer, digitaler und mobiler: Wir begleiten Sie in diesem Veränderungsprozess, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei wichtigen Projekten. Das gilt für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Schlichtungs- oder Einigungsstellen, in Auseinandersetzungen vor Arbeits- oder Zivilgerichten oder bei Verhandlungen mit Organmitgliedern. Wir geben Ihnen die arbeitsrechtliche Beratung, die Sie benötigen – jederzeit, individuell, auf den Punkt und zuverlässig. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und eine wertschätzende und persönliche Zusammenarbeit.

Große Themen brauchen zuverlässige Partner

Egal ob Arbeiten 4.0 und digitale Transformation, Compliance-Strukturen, Fremdpersonaleinsatz, Beschäftigtendatenschutz, Betriebsübergang, Restrukturierungsprozesse oder betriebliche Altersversorgung – unsere Spezialisten entwickeln maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen. Wir beantworten Ihre Fragen zu aktuellen Themen wie CSR, ESG und nachhaltigem HR Management, Diversity und betrieblichem Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement. Dabei profitieren Sie von unseren vielschichtigen Branchenkenntnissen, unserer Verhandlungsexpertise und unserer Erfahrung aus der strategischen Dauerberatung.

Sie planen ein internationales Projekt? Wir kümmern uns für Sie um alles Wichtige gemeinsam mit etablierten, unabhängigen Partnerkanzleien im Ausland. Für effiziente Arbeitsprozesse bieten wir außerdem ein breites Legal Tech-Angebot an.

Wissen, was wichtig ist

Bleiben Sie mit unserem vier Mal jährlich erscheinenden „Fokus Arbeitsrecht“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf einen regelmäßigen Austausch mit Ihnen – bei Lunch Lectures zum Arbeitsrecht, Web-Seminaren oder unserem jährlichen Arbeitsrechtstag. Bei Bedarf fragen Sie uns auch gerne nach unseren arbeitsrechtlichen Schulungen.

Jörn Kuhn

Jörn Kuhn

PartnerRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 349
M +49 173 6499 049

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Was andere über uns sagen

Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Arbeitsrecht.

WirtschaftsWoche, 2023

Enorm erfahrenes Arbeitsrechtsteam.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022

Die Praxis ist sehr service- und vor allem lösungsorientiert, verbunden mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022

Sehr vernetztes Team, welches nicht nur aus Arbeitsrechtlern besteht, sondern es werden auch angrenzende Rechtsgebiete durch weitere Kollegen aus anderen Teams mustergültig unterstützt.

Mandant:in in: Legal 500 Deutschland, 2021 (Arbeitsrecht)

Zum vierten Mal in Folge Top10-Kanzlei für Arbeitsrecht.

Unternehmensjuristen-Umfrage: kanzleimonitor.de, 2020/2021

Das Team

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Arbeitsrecht14.01.2025 Newsletter

Bürokratieentlastungsgesetz IV – Praxisfragen & Antworten

Die Arbeitswelt wird zunehmend von der Digitalisierung geprägt. In diesem Umfeld gewinnt die Vereinfachung bürokratischer Prozesse stetig an Bedeutung, um Unternehmen zu entlasten und effizientere Arbeitsabläufe zu etablieren. Dieses Ziel verfolgt auch das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“), mit dem der scheidende Gesetzgeber den Abbau administrativer Hürden und die Digitalisierung in der Wirtschaft fördern will.

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Arbeitsrecht07.01.2025 Newsletter

Geltung der KI-Verordnung ab dem 2. Februar 2025

Die europäische Verordnung 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz („KI-VO“) ist im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Sie wird stufenweise Geltung entfalten. Bereits ab dem 2. Februar 2025 gelten Kapitel I und II der KI-VO und somit insbesondere das Verbot bestimmter Praktiken im Bereich künstlicher Intelligenz sowie die Verpflichtung von Anbietern und Betreibern von Systemen künstlicher Intelligenz, ihren Nutzern ein ausreichendes Maß an sog. „KI-Kompetenz“ zu vermitteln. Was dies bedeutet und welche Maßnahmen bis zum 2. Februar 2025 zu ergreifen sind, erklären Kathrin Vossen, Dr. Axel Grätz und Annabelle Marceau.

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Für schnellere Mikrochips: Oppenhoff berät SCHOTT bei Übernahme von QSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau

Oppenhoff hat den Spezialglashersteller SCHOTT AG bei der Übernahme der QSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau beraten. Es handelt sich dabei um den größten Firmenzukauf in der 140-jährigen Unternehmensgeschichte.

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