Arbeitsrecht
Die Arbeitswelt wird komplexer, digitaler und mobiler: Wir begleiten Sie in diesem Veränderungsprozess, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei wichtigen Projekten. Das gilt für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Schlichtungs- oder Einigungsstellen, in Auseinandersetzungen vor Arbeits- oder Zivilgerichten oder bei Verhandlungen mit Organmitgliedern. Wir geben Ihnen die arbeitsrechtliche Beratung, die Sie benötigen – jederzeit, individuell, auf den Punkt und zuverlässig. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und eine wertschätzende und persönliche Zusammenarbeit.
Große Themen brauchen zuverlässige Partner
Egal ob Arbeiten 4.0 und digitale Transformation, Compliance-Strukturen, Fremdpersonaleinsatz, Beschäftigtendatenschutz, Betriebsübergang, Restrukturierungsprozesse oder betriebliche Altersversorgung – unsere Spezialisten entwickeln maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen. Wir beantworten Ihre Fragen zu aktuellen Themen wie CSR, ESG und nachhaltigem HR Management, Diversity und betrieblichem Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement. Dabei profitieren Sie von unseren vielschichtigen Branchenkenntnissen, unserer Verhandlungsexpertise und unserer Erfahrung aus der strategischen Dauerberatung.
Sie planen ein internationales Projekt? Wir kümmern uns für Sie um alles Wichtige gemeinsam mit etablierten, unabhängigen Partnerkanzleien im Ausland. Für effiziente Arbeitsprozesse bieten wir außerdem ein breites Legal Tech-Angebot an.
Wissen, was wichtig ist
Bleiben Sie mit unserem vier Mal jährlich erscheinenden „Fokus Arbeitsrecht“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf einen regelmäßigen Austausch mit Ihnen – bei Lunch Lectures zum Arbeitsrecht, Web-Seminaren oder unserem jährlichen Arbeitsrechtstag. Bei Bedarf fragen Sie uns auch gerne nach unseren arbeitsrechtlichen Schulungen.
Was andere über uns sagen
WirtschaftsWoche, 2023
Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Arbeitsrecht.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Enorm erfahrenes Arbeitsrechtsteam.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Die Praxis ist sehr service- und vor allem lösungsorientiert, verbunden mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick.
Mandant:in in: Legal 500 Deutschland, 2021 (Arbeitsrecht)
Sehr vernetztes Team, welches nicht nur aus Arbeitsrechtlern besteht, sondern es werden auch angrenzende Rechtsgebiete durch weitere Kollegen aus anderen Teams mustergültig unterstützt.
Unternehmensjuristen-Umfrage: kanzleimonitor.de, 2020/2021
Zum vierten Mal in Folge Top10-Kanzlei für Arbeitsrecht.
Das Team
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Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / IT-Recht und Datenschutz / Arbeitsrecht / Immobilienwirtschaftsrecht / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen / Kartellrecht und Fusionskontrolle20.12.2024 Pressemitteilungen
Für schnellere Mikrochips: Oppenhoff berät SCHOTT bei Übernahme von QSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau
Oppenhoff hat den Spezialglashersteller SCHOTT AG bei der Übernahme der QSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau beraten. Es handelt sich dabei um den größten Firmenzukauf in der 140-jährigen Unternehmensgeschichte.
Life Sciences/HealthcareMergers & Acquisitions / Gesellschaftsrecht / Insolvenzrecht und Restrukturierung / Arbeitsrecht19.12.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Bayer bei Erwerb von HiDoc Technologies
Oppenhoff hat die Bayer AG beim Erwerb der HiDoc Technologies GmbH beraten. Mit der für Q1 2025 geplanten strategischen Übernahme von HiDoc Technologies erweitert Bayer sein Portfolio im Bereich der digitalen Gesundheit und baut sein Engagement im Bereich Selbstmedikation weiter aus.
Arbeitsrecht12.12.2024 Newsletter
Neue Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum AÜG
Während das BAG die Anforderungen an das Konzernprivileg verschärft (siehe unseren Beitrag vom 22. November 2024), schlägt die Verwaltung einen strengeren Kurs in Bezug auf grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung ein. Die Bundesagentur für Arbeit (BfA) hat am 15. Oktober 2024 neue Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) veröffentlicht. Isabel Hexel und Roman Braun bewerten die neue Rechtsauffassung der BfA zum Modell des „Employer of Record“..