Haben Sie das Pflichtenprogramm im Blick?
AI Act anzuwenden gestaffelt ab 2024
Ihre Ansprechpartner: Dr. Marc Hilber; Dr. Jürgen Hartung; Dr. Axel Grätz
Der AI Act wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten. Die Regelungen zu verbotener KI gelten sechs Monate nach Inkrafttreten des AI Act, bestimmte Regelungen für Hochrisiko-KI und General Purpose AI Models nach einem Jahr und die weiteren Regelungen nach zwei Jahren. Ziel ist es, Europa zum Vorreiter für vertrauenswürdige, sichere und innovative KI zu machen. Der AI Act legt Anbietern und Betreibern von KI, abhängig von dem vom System ausgehenden Risiko, zahlreiche Pflichten auf. Je höher das Risiko, desto strenger sind die Pflichten. Bei Hochrisiko-KI-Systemen treffen alle Unternehmen, die diese nutzen, strenge Überwachungspflichten. Bestimmte KI-Anwendungen sind verboten, z. B. biometrische Systeme, Systeme zur Emotionserkennung und soziales Scoring. Verbraucher haben das Recht, Beschwerden einzureichen und aussagekräftige Erklärungen zu erhalten.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 40 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Wichtige Veröffentlichungen (externe Weiterleitung)