Haben Sie das Pflichtenprogramm im Blick?
AI Act anzuwenden gestaffelt ab 2024
Ihre Ansprechpartner: Dr. Marc Hilber; Dr. Jürgen Hartung; Dr. Axel Grätz
Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seine Vorschriften finden allerdings gestaffelt Anwendung:
- Die Regelungen zu verbotenen KI-Praktiken sowie die Pflicht für Unternehmen, KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sicherzustellen, gelten bereits seit dem 2. Februar 2025.
- Sanktionen und Regelungen zu General Purpose AI Models sind ab dem 2. August 2025 anwendbar.
- Die meisten Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab dem 2. August 2026 und ab dem 2. August 2027 sämtliche Anforderungen.
Ziel ist es, Europa zum Vorreiter für vertrauenswürdige, sichere und innovative KI zu machen. Der AI Act legt Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, abhängig von dem mit dem Einsatz einhergehenden Risiko, zahlreiche Pflichten auf. Je höher das Risiko, desto strenger und umfangreicher sind die Pflichten. Bei Hochrisiko-KI-Systemen treffen alle Unternehmen, die diese nutzen, strenge Überwachungspflichten. Bestimmte KI-Anwendungen sind verboten, z. B. biometrische Systeme, Systeme zur Emotionserkennung und soziales Scoring. Verbraucher haben das Recht, Beschwerden einzureichen und aussagekräftige Erklärungen zu erhalten.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 40 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Wichtige Veröffentlichungen (externe Weiterleitung)