Online Lunch Lecture Digital Business – NIS-2

08.05.2024Online

Schwerpunkt NIS-2 

Auf wen ist NIS-2 anwendbar und welche Pflichten entstehen daraus?

Wir laden Sie herzlich ein, online an unserer Lunch Lecture Digital Business am 8. Mai 2024 teilzunehmen.

Die Stärkung der Cybersicherheit ist angesichts der jährlich in Deutschland geschätzten Schäden von 200 Milliarden Euro durch Cyberangriffe von entscheidender Bedeutung (Quelle: Bitkom). Die EU hat Regelungen zur Cybersicherheit unter anderem mit der NIS-2-Richtlinie vorgegeben, deren nationale Umsetzung bis Oktober 2024 erfolgen soll. Diese wird in Deutschland voraussichtlich für mindestens 30.000 Unternehmen gelten, die sich auf erhebliche Anpassungen vorbereiten müssen. Neben zu beachtenden Mindeststandards für die Unternehmens IT-Sicherheit werden Schulungspflichten für Mitarbeiter und Leitungsorgane der Unternehmen festgelegt. Die Sanktionen bei Verstößen werden deutlich verschärft – es drohen Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Auch eine persönliche Haftung der Leitungsorgane ist vorgesehen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Anwendbarkeit und den Auswirkungen befassen und alle relevanten Fragen klären. Oppenhoff berät Sie gerne zu allen Fragen der Cybersicherheit und bietet einen kostenlosen NIS-2-Check[Verlinken] an, um zu prüfen, ob die Regelungen voraussichtlich für Ihr Unternehmen gelten. 

Diese Lunch Lecture unserer fachbereichsübergreifenden Sektorgruppe Digital Business setzt den Schwerpunkt auf das IT-Recht mit Aspekten des Gesellschaftsrechts. 
Wir möchten mit Ihnen insbesondere zu folgenden Fragen sprechen:

  • Was ist NIS-2 und welche weiteren (EU-)Gesetze gibt es zur Cybersicherheit?
  • Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung in Deutschland und welche Fristen gibt es für die Umsetzung in Unternehmen?
  • Wer fällt in den Anwendungsbereich der NIS-2 Umsetzung?
  • Welche Sicherheitsstandards werden vorgeschrieben?
  • Welche Dokumentations- und Meldepflichten gibt es?
  • Welche weiteren Pflichten gibt es und welche Konsequenzen gibt es bei Verstößen?
  • Welche besondere Verpflichtung und Haftung gibt es für die Geschäftsleitung?

 

Agenda

Anwendungsbereich
Christian Saßenbach LL.M., Oppenhoff

Pflichtenkatalog
Dr.Jürgen Hartung, Oppenhoff

Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung
Dr. Philipp Heinrichs, Oppenhoff

Referierende

Louisa Kulke

Louisa Kulke

Marketing & Event Specialist

Konrad-Adenauer-Ufer 23 50668 Köln+49 221 2091-453[email protected]

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