Christian Saßenbach berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen zu sämtlichen Fragen des IT- und Datenschutzrechts sowie des E-Commerce. Darüber hinaus ist er Certified Information Privacy Professional (CIPP-EU/GDPR). Er hat spezielle Kenntnisse in den Bereichen Gaming- und E-Sport-Recht. Hierzu veröffentlicht er regelmäßig u. a. zu datenschutzrechtlichen und E-Commerce-Themen. Christian Saßenbach beschäftigt sich außerdem mit Zukunftsthemen wie Blockchain, NFT und Metaverse.
Online Lunch Lecture Digital Business – NIS-2
08.05.2024Online
Schwerpunkt NIS-2
Auf wen ist NIS-2 anwendbar und welche Pflichten entstehen daraus?
Wir laden Sie herzlich ein, online an unserer Lunch Lecture Digital Business am 8. Mai 2024 teilzunehmen.
Die Stärkung der Cybersicherheit ist angesichts der jährlich in Deutschland geschätzten Schäden von 200 Milliarden Euro durch Cyberangriffe von entscheidender Bedeutung (Quelle: Bitkom). Die EU hat Regelungen zur Cybersicherheit unter anderem mit der NIS-2-Richtlinie vorgegeben, deren nationale Umsetzung bis Oktober 2024 erfolgen soll. Diese wird in Deutschland voraussichtlich für mindestens 30.000 Unternehmen gelten, die sich auf erhebliche Anpassungen vorbereiten müssen. Neben zu beachtenden Mindeststandards für die Unternehmens IT-Sicherheit werden Schulungspflichten für Mitarbeiter und Leitungsorgane der Unternehmen festgelegt. Die Sanktionen bei Verstößen werden deutlich verschärft – es drohen Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Auch eine persönliche Haftung der Leitungsorgane ist vorgesehen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Anwendbarkeit und den Auswirkungen befassen und alle relevanten Fragen klären. Oppenhoff berät Sie gerne zu allen Fragen der Cybersicherheit und bietet einen kostenlosen NIS-2-Check[Verlinken] an, um zu prüfen, ob die Regelungen voraussichtlich für Ihr Unternehmen gelten.
Diese Lunch Lecture unserer fachbereichsübergreifenden Sektorgruppe Digital Business setzt den Schwerpunkt auf das IT-Recht mit Aspekten des Gesellschaftsrechts.
Wir möchten mit Ihnen insbesondere zu folgenden Fragen sprechen:
- Was ist NIS-2 und welche weiteren (EU-)Gesetze gibt es zur Cybersicherheit?
- Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung in Deutschland und welche Fristen gibt es für die Umsetzung in Unternehmen?
- Wer fällt in den Anwendungsbereich der NIS-2 Umsetzung?
- Welche Sicherheitsstandards werden vorgeschrieben?
- Welche Dokumentations- und Meldepflichten gibt es?
- Welche weiteren Pflichten gibt es und welche Konsequenzen gibt es bei Verstößen?
- Welche besondere Verpflichtung und Haftung gibt es für die Geschäftsleitung?
Agenda
Anwendungsbereich
Christian Saßenbach LL.M., Oppenhoff
Pflichtenkatalog
Dr.Jürgen Hartung, Oppenhoff
Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung
Dr. Philipp Heinrichs, Oppenhoff
Referierende
Jürgen Hartung ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen im Bereich des Datenschutzes und IT-Rechts mit Schwerpunkt auf Outsourcing, IT-Projekten und E-Commerce. Seine Erfahrung im Datenschutz deckt ein weites Spektrum ab, z.B. interne Untersuchungen, Mitarbeiterüberwachung, internationale Transfers von personenbezogenen Daten, Social Media, Datenmissbrauch, Datenschutz-Organisationen, Datenschutz-Audit, etc.
Philipp Heinrichs berät und vertritt deutsche und ausländische Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts, des Aktien- und Konzernrechts sowie bei Venture Capital Finanzierungen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung zur Unternehmensmitbestimmung. Zudem betreut er grenzüberschreitende Umwandlungen im Rahmen von Restrukturierungen sowie komplexe Unternehmenstransaktionen.
Louisa Kulke
Marketing & Event Specialist
Konrad-Adenauer-Ufer 23 50668 Köln+49 221 2091-453[email protected]
Rückfragen?
Für Fragen rund um das Event stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail!