Marc Hilber ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen bei technologiebezogenen Transaktionen, insbesondere bei Joint Ventures sowie Outsourcing- und Softwareentwicklungsprojekten. Er berät bei Vertragsgestaltungen in den Bereichen Aerospace & Defence, Outsourcing und Cloud Computing, bei Softwareprojekten, zu E-Commerce sowie im Datenschutzrecht.
Online Lunch Lecture Digital Business – KI
22.05.2024Online
Schwerpunkt KI
Für welche Systeme gilt der AI Act? Welche Ausnahmen müssen berücksichtigt werden?
Der AI Act unterscheidet zwischen herkömmlicher Software einerseits und KI-Systemen – verbotene KI-Systeme, Hochrisiko-KI-Systeme und KI-Systeme mit akzeptablem Risiko – andererseits. Das neue Gesetz verpflichtet vor allem Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zu umfangreichen Compliance-Maßnahmen.
Aber was ist ein KI-System? Wann liegt eine Hochrisiko-KI vor? Wie können Hersteller oder Betreiber eingesetzte Systeme und Dienste belastbar klassifizieren, um ihre Compliance-Pflichten zu bestimmen? Unsere Lunch Lecture beleuchtet den Anwendungsbereich des AI Act aus rechtlicher und technischer Sicht und gibt Unternehmen Empfehlungen für ein effektives und praxisgerechtes Vorgehen.
Wir laden Sie herzlich ein, am 22. Mai 2024 um 13:00 Uhr an unserer zweiten Online Lunch Lecture Digital Business zum Schwerpunkt KI teilzunehmen.
Bitte verwenden Sie die oben stehende Schaltfläche, um uns bis zum 17. Mai mitzuteilen, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen.
Sie erhalten den Einwahldaten-Link mit separater E-Mail.
Die Lunch Lecture wird von unserer fachbereichsübergreifenden Oppenhoff Taskforce AI zusammen mit dem technischen KI-Experten und Sachverständigen Dr. Oliver Stiemerling (Ecambria Systems GmbH) präsentiert. Wir freuen uns darauf, einen juristischen sowie technischen Blick auf die Anwendungsvoraussetzungen des AI Act zu werfen.
Agenda
Der sachliche Anwendungsbereich des AI-Acts
Dr. Marc Hilber, Oppenhoff
Abgrenzung zur Software aus technischer Perspektive
Dr. Oliver Stiemerling, Ecambria Systems GmbH
Die einzelnen Anwendungsvoraussetzungen und Ausnahmen nach dem AI Act
Valentino Halim und Dr. Axel Grätz, Oppenhoff
Nehmen Sie auch teil an unserer englischsprachigen Online Lunch Lecture zum Thema:
„The AI-Act from the provider’s perspective“
am 05.06.2024, 13:00 Uhr. Weitere Infos finden Sie hier.
Referenten
Axel Grätz berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen zu sämtlichen Fragen des IT- und Datenschutzrechts sowie des E-Commerce.
Spezialisiert ist er auf die Beratung zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Implementierung und dem Betrieb von Systemen der Künstlichen Intelligenz. Hierzu hält er regelmäßig Vorträge vor Fachpublikum und veröffentlicht Beiträge in juristischen Zeitschriften.
Er ist Mitglied der Gesellschaft für Informatik e.V.
Valentino Halim berät international und national tätige Unternehmen zum europäischen und deutschen Datenschutzrecht, insbesondere im Technologiesektor, und im Informationstechnologierecht, einschließlich Outsourcing.
Zudem berät er Unternehmen zu Datenschutzfragen im Rahmen von behördlichen und gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei der Verteidigung von Unternehmen gegen Bußgelder und Schadensersatzansprüchen nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er hat umfangreiche Erfahrungen bei der Umsetzung der DSGVO sowie der nationalen Datenschutzgesetze, vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung digitaler Geschäftsmodellesowie der Implementierung von IT-Systemen und Online-Plattformen.
Louisa Kulke
Marketing & Event Specialist
Konrad-Adenauer-Ufer 23 50668 Köln+49 221 2091-453[email protected]
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Für Fragen rund um das Event stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail!