E-Commerce – Ohne den Betriebsrat geht es nicht
Bei der technischen Umsetzung von Vertriebssystemen werden in der Regel personenbezogene Daten der Beschäftigten genutzt – etwa, wenn sie Click & Collect IT-Systeme bedienen. Für die Händler ist damit die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben zwingend erforderlich. Eine Beteiligung des Betriebsrats ist aus diesem Grund häufig unvermeidbar. Aber muss das komplette ERP-System (Enterprise Ressource Planning) mit dem Betriebsrat verhandelt werden, wenn es nur um Onlinebestellungen geht?
Jörn Kuhn