Kartellrecht
Nachhaltiges und soziales Wirtschaften ist alternativlos. Effektiv sind ESG-Initiativen, wenn sie eine möglichst breite Akzeptanz in der jeweiligen Branche finden. Dazu müssen Unternehmen zusammenarbeiten und sich auf einheitliche Standards festlegen. Das wirft kartellrechtliche Fragen auf:
- Wie eng dürfen Wettbewerber zusammenarbeiten?
- Welche Anforderungen stellt das Kartellrecht an ESG-Kooperationen?
- Wann sind die „roten Linien“ überschritten?
Die Kartellbehörden geben zwar die groben Leitlinien vor, den Unternehmen obliegt jedoch die kartellrechtliche Prüfung des Einzelfalls. „Blaupausen“ gibt es nicht.
Wir beraten Unternehmen und Verbände umfassend zu allen kartellrechtlichen Fragen und unterstützen sie dabei, ihre Nachhaltigkeitsprojekte (kartell)rechtssicher umzusetzen.
News und Aktuelles
Kartellrecht als Spielverderber für Nachhaltigkeitsinitiativen?