Environmental & Regulatory

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Environmental Social Governance Compliance

Regulierung zum Schutz von Nachhaltigkeit und Menschenrechten

Was müssen Unternehmen wissen?

Unternehmen spielen eine zentrale Rolle bei der Transformation der Wirtschaft zu mehr Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Menschenrechten. Unter dem Stichwort Environmental Social Governance Compliance (oder kurz: "ESG") müssen sie zunehmend neue rechtliche Regelungen berücksichtigen, die auf europäischer und nationaler Ebene getroffen werden. 

Im Bereich des Klimaschutzes hat die Europäische Union mit ihrem Green Deal ambitionierte energie- und klimapolitischen Ziele definiert und strebt mit dem "Fit for 55"-Legislativpaket deren verbindliche Umsetzung durch die Mitgliedstaaten an. Hinzukommen

  • nationale Klimaschutzvorgaben,
  • Pflichten zum Schutz von Menschenrechten und
  • Vorgaben zum Recycling und einem nachhaltigen Umgang mit Abfällen.

Die zahlreichen bestehenden und künftigen regulatorischen Vorgaben enthalten unterschiedliche Handlungsanweisungen. Vor allem bei der Aufstellung und Aktualisierung von Compliance-Programmen müssen Unternehmen diese Vorgaben berücksichtigen.

Die nachfolgende Übersicht soll anhand von exemplarisch ausgewählten Verpflichtungen aufzeigen, welche regulatorischen Vorgaben sich für Unternehmen im Bereich ESG ergeben können. Die Auswahl ist dabei ohne Anspruch auf Vollständigkeit und orientiert sich an Rechtsakten, die aus unserer Sicht für Unternehmen verschiedener Wirtschaftsbereiche derzeit oder in naher Zukunft eine besondere Bedeutung haben.

Die Darstellung differenziert nach Art und Anknüpfungspunkt der jeweiligen Verpflichtung und umfasst:

  1. menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette;
  2. Pflichten im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgasen;
  3. Sorgfaltspflichten bei Abfallbeseitigung und Recycling sowie
  4. Offenlegungs- und Berichterstattungspflichten.

Aufgrund der Komplexität der Themen beschränken wir uns darauf, die Bandbreite möglicher Verpflichtungen und die Anforderungen an entsprechende Compliance-Systeme aufzuzeigen.

Eine Zusammenfassung zu ESG-Compliance finden Sie auch in dieser Broschüre (PDF).

Holger Hofmann

Holger Hofmann

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Dr. Carsten Bormann<br/>M.Jur. (Oxford)

Dr. Carsten Bormann
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I. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Verschiedene regulatorische Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene verpflichten Unternehmen dazu, ihre Lieferketten dahingehend zu prüfen, ob menschenrechtliche und nachhaltigkeitsbezogene Pflichten eingehalten werden.

Hintergrund ist, dass der deutsche Gesetzgeber mangels Gesetzgebungskompetenz keinen Einfluss auf ausländische Unternehmen am Produktionsstandort nehmen kann. Daher werden deutsche und europäische Unternehmen verpflichtet, ihren Einfluss im Ausland auszuüben, um gewisse Produktionsstandards in ausländischen Unternehmen sicherzustellen. Die hierzu bestehenden und geplanten Regelwerke legen den vom Anwendungsbereich erfassten Unternehmen öffentlich-rechtliche Sorgfaltspflichten auf.

Die einschlägigen Regelwerke betreffen dabei wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die gesamte Lieferkette und bestimmte besonders risikobehaftete Bereiche wie z.B. die EU-Konfliktmineralienverordnung.

II. Pflichten im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgasen

Zentraler Hebel, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ist die Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.

In der EU werden Unternehmen hierzu insbesondere durch das bestehende Emissionshandelssystem und künftig auch durch den sog. CO2-Grenzausgleichmechanismus in die Pflicht genommen.

III. Sorgfaltspflichten bei Abfallbeseitigung und Recycling

Unternehmen sind angehalten, ihren Abfall zu reduzieren, der bei der Produktion von Gütern, deren Inverkehrbringen und nach dem Ablauf ihrer Lebensdauer entsteht.

Zudem bestehen Sorgfaltspflichten zum Schutz wertvoller Ressourcen. Zentrales Ziel ist es, lineare Prozesse nach und nach zu stoppen und eine Kreislaufwirtschaft durch Organisation und technischen Fortschritt aufzubauen.

IV. Offenlegungs- und Berichterstattungspflichten

Ein weiterer wichtiger Baustein in der europäischen Nachhaltigkeitstransformation sind Offenlegungs- und Berichterstattungspflichten zu bestimmten Informationen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance.

Ziel ist es, Transparenz über die wesentlichen nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte für Unternehmen, Stakeholder und letztlich die gesamte Öffentlichkeit zu schaffen

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