Corporate Governance

Corporate Governance

Unternehmen sehen sich nicht nur einer wachsenden Zahl von gesetzlichen Pflichten zur Erreichung von ESG-Zielen ausgesetzt. Sie müssen sich zunehmend die Frage stellen, inwieweit sie auch auf freiwilliger Basis Nachhaltigkeitsaspekte fördern wollen bzw. dürfen, um sich am Markt optimal positionieren zu können.

Bei der Ermittlung und Umsetzung von ESG-Zielen im Unternehmen stellen sich eine Reihe gesellschaftsrechtlicher Fragen, in etwa:  

  • Wie lassen sich die Grundsätze nachhaltigen Wirtschaftens mit dem Unternehmenszweck vereinbaren und im Unternehmen verankern?  
  • Wie setze ich ESG-Ziele in Form von praxisnahen und individuellen Leitfäden und Geschäftsordnungen für das Unternehmen und seine Gremien fest?
  • Welche ESG-Ziele dürfen und sollten von Geschäftsführung, Aufsichtsrat und anderen Gremien umgesetzt bzw. überwacht werden? Welche Grundsätze und Best-Practice Beispiele sollten beachtet werden?
  • Wie sichere ich mich als Mitglied von Geschäftsführung, Aufsichtsrat oder anderer Gremien gegen Pflichtverletzungen und Haftungsfallen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen ab? Wie gewichte ich Nachhaltigkeit bei unternehmerischen Entscheidungen (Business Judgement Rule)? Wie dokumentiere ich diese?
  • Inwieweit sollen sich ESG-Ziele in der Vergütung von Vorstand, Geschäftsführung und anderer Gremien umsetzen?
  • Wie müssen bzw. sollten ESG-Standards bei Gremienbesetzungen beachtet werden (inbesondere  Geschlechterparität, vgl. Führungspositionengesetz I und II)?
  • Welche Pflichten zum ESG-Reporting sind zu beachten, sei es im Rahmen freiwilliger Zertifizierungs- bzw. Reporting-Standards oder aufgrund gesetzlicher Pflichten (z. B. im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD))?
  • Bei steuerbegünstigten / gemeinnützigen Unternehmen: Welche Nachhaltigkeitsziele lassen sich verfolgen, ohne die Steuerbegünstigung zu gefährden?

Wir beraten Unternehmen laufend umfassend zu allen gesellschaftsrechtlichen ESG-Fragen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitsziele festzulegen und zu implementieren.

David Falkowski

David Falkowski

Junior PartnerRechtsanwalt

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