Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Thema Nachhaltigkeit prägt das Handeln von Unternehmen zunehmend und wird verstärkt zu einem Entscheidungskriterium nicht nur bei Stakeholdern, sondern auch im Recruiting Prozess bei Bewerbern. Die Nachhaltigkeit eines Unternehmens wird daher langfristig über dessen Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft entscheiden.

Eine ESG-orientierte Unternehmensführung beinhaltet die Verpflichtung, neben den Aspekten Umwelt (E) und Governance (G) auch die sozialen Aspekte (S) angemessen zu berücksichtigen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht gehen Unternehmen daher schon seit einiger Zeit Themen wie Diversität und Inklusion, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sowie Gleichstellung an. Auch Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf z.B. durch Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Home-Office oder eine unternehmensinterne Kinderbetreuung spielen im Bereich der ESG-Unternehmenspraxis eine große Rolle. Einige Unternehmen gehen noch weiter und führen Mitarbeiter-Benefit-Programme z.B. im Bereich der nachhaltigen Mobilität wie z.B. durch Angebot eines Jobrads ein. Zudem achten Unternehmen darauf, dass die Unternehmensführung sich nachhaltig für soziale Projekte engagieren.

Wesentlicher Bestandteil der „Sozialen“ Dimension von ESG ist insbesondere die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen geworden. Erneut entfacht wurde die Diskussion über unterschiedlich hohe Gehälter durch die im Jahr 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Danach sind Arbeitgeber zukünftig verpflichtet, spezielle Vergütungssysteme einzurichten, die das gleiche Entgelt für die gleiche Tätigkeit gewährleisten.

Daher gilt es zum einen, das eigene Unternehmen so zu strukturieren, dass ESG-Standards im Bereich „Social“ die eigene Belegschaft unmittelbar beeinflussen. Die Belegschaft soll dazu motiviert werden, umweltbewusster und nachhaltiger zu handeln. Dies gilt nicht nur in Hinblick auf das unternehmensinterne Verhalten, sondern auch in Hinblick auf Außenbeziehungen (z. B. in Bezug auf Zulieferer oder Geschäftspartner). Unternehmen sollten Mechanismen und Prozesse entwickeln, die für die Mitarbeitenden einen Anreiz schaffen, die – definierten – ESG-Ziele bestmöglich zu unterstützen.

Dabei stehen die HR-Verantwortlichen vor ganz unterschiedlichen Fragestellungen:

  • Wie kann das Bonussystem geändert werden, um einen Anreiz für alle Mitarbeitenden zu schaffen, die ESG-Ziele zu beeinflussen?
  • Wie können sich die ESG-Ziele in der Vergütung von Vorstand, Geschäftsführung bzw. Management widerspiegeln?
  • Inwiefern sind Reiserichtlinien und Vergütungsstrukturen anzupassen (ÖPNV und Jobrad statt Dienstwagen)?
  • Wie kann eine weitere Diversifizierung der Belegschaftsstruktur erreicht werden?
  • Wie können Mitarbeitende in den Nachhaltigkeitsprozess eingebunden werden?
  • Wie kann der betriebliche Gesundheitsschutz optimiert werden?
  • Wie kann in Zeiten des Fachkräftemangels die Mitarbeiterbindung verbessert werden?
  • Welche Reportingverpflichtungen bestehen in Bezug auf das „S“?
  • Sollte ein Code of Conduct geändert oder eingeführt werden?

Die Implementierung von ESG-Maßnahmen im HR-Bereich eines Unternehmens bedarf einer fundierten Vorbereitung, die sich im Wesentlichen in drei Schritten vollzieht:

  • Zunächst sind die ESG-Ziele des Unternehmens zu bestimmen und priorisieren.
  • Sodann sollte eine Bestandsaufnahme erfolgen, mit der die bereits bestehenden Regelungen und Strukturen zur Förderung dieser Ziele festgestellt werden.
  • Schließlich gilt es, geeignete Maßnahmen im Unternehmen zu implementieren, um die zuvor definierten und priorisierten Ziele zu erreichen.

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass eine Vielzahl der Regelungen (z. B. bei der Änderung von Vergütungssystemen, der Einführung eines Whistleblowing-Systems oder bei Fragestellungen rund um den Gesundheitsschutz) nicht nur individualvertragliche, sondern auch mitbestimmungsrechtliche Fragen für den Fall der Existenz eines Betriebsrats mit sich bringt.

Gerne stehen wir Ihnen im Prozess zur strategischen Entwicklung, Bestandsaufnahme und anschließenden Implementierung von ESG-Maßnahmen im HR-Bereich beratend zur Seite.

Isabel Hexel

Isabel Hexel

PartnerinRechtsanwältinFachanwältin für Arbeitsrecht

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 348
M +49 172 1476 657

E-Mail

LinkedIn