Digital Business

Digital Business

Die Digitalisierung hält Einzug in fast alle Lebensbereiche und verändert die Welt, wie wir sie kennen.

Neue Technologien wie Big Data-Anwendungen, Internet of Things oder Distributed Ledger verändern die Wirtschaft und schaffen neue Einsatzmöglichkeiten und Werte für zahlreiche Industrien, bringen aber auch eine Vielzahl von neuen Abgrenzungsfragen und Streitfällen mit sich.

Im Bereich IT- und Telekommunikation haben unsere Experten die Entwicklung dieser Industrie von Anfang an begleitet. Sie kennen die geschäftskritischen Themen von Start-ups wie Konzernen - und deren Produkte.

Wir beraten Sie bereichsübergreifend zu den mit der Digitalisierung einhergehenden rechtlichen Herausforderungen.

Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem:

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Jürgen Hartung

Dr. Jürgen Hartung

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 643
M +49 172 6925 754

E-Mail

LinkedIn

Dr. Marc Hilber<br/>LL.M. (Illinois)

Dr. Marc Hilber
LL.M. (Illinois)

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 612
M +49 172 3808 396

E-Mail

LinkedIn

Metaverse

Das Team

Newsbeiträge

Relevante Newsbeiträge

IT-Aufsicht außerhalb des Finanzsektors: DORA trifft auch Anbieter von „Embedded Insurance“

Am 17. Januar 2025 ist die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) – kurz „DORA“ – in Kraft getreten. Mit ihr werden EU-weit geltende Cybersicherheitsstandards für Finanzunternehmen eingeführt, um die Resilienz des gesamten europäischen Finanzsektors gegenüber IT-Risiken und Cyberangriffen zu stärken. Der Bundestag hat mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG), das bereits Ende 2024 wirksam wurde, den Weg für die (vermeintlich) reibungslose Anwendung in Deutschland geebnet.

Zum Beitrag

Fokus IT&C – 4. Quartal 2024

Wir haben für Sie wichtige und spannende Neuerungen und Rechtsprechung aus dem IT-Recht und Datenschutz zusammengestellt. Viel Spaß beim Lesen!

Zum Beitrag

Verlieren die Unternehmen jetzt endgültig die Kontrolle über Schadenersatzansprüche im Datenschutz? – Der Bundesgerichtshof fällt Urteil zum Schadenersatz wegen Kontrollverlust in Facebook-Scraping-Fällen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. November 2024 ein Urteil gefällt, das den Nachweis eines Schadens in Form des Kontrollverlusts bei Datenschutzvorfällen erleichtert. Die Schadenshöhe bewertet der BGH – im Vergleich zu den häufig geltend gemachten Summen – als eher gering. Dies wird eine Vielzahl von laufenden und zukünftigen Schadenersatzprozessen beeinflussen.

Zum Beitrag

NL-Anmeldung