Digital Business

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Die Digitalisierung hält Einzug in fast alle Lebensbereiche und verändert die Welt, wie wir sie kennen.

Neue Technologien wie Big Data-Anwendungen, Internet of Things oder Distributed Ledger verändern die Wirtschaft und schaffen neue Einsatzmöglichkeiten und Werte für zahlreiche Industrien, bringen aber auch eine Vielzahl von neuen Abgrenzungsfragen und Streitfällen mit sich.

Im Bereich IT- und Telekommunikation haben unsere Experten die Entwicklung dieser Industrie von Anfang an begleitet. Sie kennen die geschäftskritischen Themen von Start-ups wie Konzernen - und deren Produkte.

Wir beraten Sie bereichsübergreifend zu den mit der Digitalisierung einhergehenden rechtlichen Herausforderungen.

Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem:

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Jürgen Hartung

Dr. Jürgen Hartung

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Konrad-Adenauer-Ufer 23
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Dr. Marc Hilber<br/>LL.M. (Illinois)

Dr. Marc Hilber
LL.M. (Illinois)

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Überarbeitung des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts: Neue Herausforderungen für Software-Entwickler und Hersteller digitaler Produkte

Insbesondere die KI-Verordnung ist spätestens seit ihrer Verabschiedung am 21. Mai 2024 in aller Munde. Der europäische Gesetzgeber arbeitet derzeit an weiteren Rechtsakten, die für Softwareentwickler und Hersteller digitaler Produkte aufgrund ihres weitreichenden Anwendungsbereichs von besonderer Bedeutung sein werden. Zum Teil hat er diese bereits veröffentlicht.

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Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz: Ein Blick auf die Leitlinien der Behörden

Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Spätestens seit dem Release der stark verbesserten Version des KI-Chatbots ChatGPT des US-amerikanischen Unternehmens OpenAI Ende November 2022 sind KI-Anwendungen auch im Unternehmensumfeld fest etabliert. Unternehmen und andere Organisationen, die KI-Anwendungen wie Large Language Models (LLMs) oder Chatbots in ihrem Geschäftsbetrieb einsetzen möchten, müssen eine Reihe rechtlicher Anforderungen berücksichtigen. Derzeit steht meist die neue KI-Verordnung der EU (AI Act) im Mittelpunkt vieler Diskussionen. Ebenso wichtig sind jedoch die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Auswege aus dem Anwendungsbereich der Hochrisiko-KI-Systeme (Teil II)

Der AI-Act beinhaltet für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen ein umfangreiches Regelungsprogramm. Anbieter von KI-Systemen sind daher gut beraten, Auswege aus dem Anwendungsbereich der Hochrisiko-KI-Systeme zu begehen. Gemäß der in Art. 6 Abs. 3 AI-Act kodifizierten Ausnahmeregelung sind KI-Systeme, die nach Art. 6 Abs. 1 AI-Act grundsätzlich als Hochrisiko-KI-Systeme einzuordnen wären, nach bestimmten Kriterien von dieser Einstufung ausgenommen. Einen weiteren Ausweg aus dem Anwendungsbereich der Hochrisiko-KI-Systeme eröffnet Art. 25 Abs. 1 AI-Act den Anbietern für in Verkehr gebrachte bzw. in Betrieb genommene KI-Systeme.

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