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- Autonomes Fahren
Automotive und Mobility

Transformation meistern, Vorsprung sichern – rechtlich stark durch den Mobilitätswandel
Der Automotive- und Mobilitätsektor befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel: E-Mobilität, autonomes Fahren, Shared Mobility und digitale Vernetzung (Connectivity) führen in der Branche zu einem erheblichen Anpassungs- und Innovationsdruck. Gleichzeitig nehmen regulatorische Anforderungen in Sachen Sicherheit, Umwelt- und Datenschutz stetig zu. Hinzu kommen Risiken in der Lieferkette, Herausforderungen bei Lizenzvereinbarungen und potenzielle Sammelklagen.
Wir unterstützen Unternehmen mit passgenauen Lösungen dabei, regulatorische und wirtschaftliche Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen – und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern und auszubauen.
Insbesondere in Zeiten rückläufiger Nachfrage, geopolitischer Spannungen sowie wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit vertrauen führende OEMs und Zulieferer im In- und Ausland auf unsere Expertise entlang der gesamten automobilen Wertschöpfungskette.
Unser Beratungsangebot im Bereich Automotive und Mobility umfasst u. a.:
- M&A-, Joint Venture- und Lieferverträge,
- Forschungs-, Entwicklungs- und Lizenzverträge,
- Regulierungs- und Lizenzfragen,
- Sanierung und Restrukturierung im Bereich Distressed Supplier,
- In- und Outsourcing-Projekte,
- Schutz von geistigem Eigentum,
- Abwehr von Produkthaftungsansprüchen,
- Digitalisierung und IT-Sicherheit,
- Nachhaltigkeitsstrategien und ESG-Beratung,
- Beratung zu autonomen und vernetzten Fahrzeugen,
- Beratung zu Preisanpassungen in Lieferbeziehungen,
- Vertriebsstrukturen,
- Compliance
- Vertretung in komplexen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und Beratung zur Streitvermeidung.
Das Team
Newsbeiträge
Relevante Newsbeiträge
Automotive und Mobility, NachhaltigkeitArbeitsrecht / Öffentliches Wirtschaftsrecht / Compliance & Internal Investigations08.09.2025 Newsletter
Bundeskabinett bringt Entschärfung des LkSG auf den Weg – Beschränkte Erleichterung für Unternehmen
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (3. September 2025), den Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verabschiedet. Sollte der Entwurf wie vorgesehen in Kraft treten, entfällt die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend zum 1. Januar 2023. Zudem werden die Sanktionen für Verstöße gegen das LkSG auf schwerwiegende Tatbestände beschränkt. Diese Entwicklung entspricht teilweise den Ankündigungen der Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag, bleibt jedoch hinter dem ursprünglichen Ziel einer vollständigen Abschaffung des LkSG zurück und lässt Unsicherheiten hinsichtlich der bevorstehenden Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) bestehen.
Automotive und MobilityGesellschaftsrecht / Insolvenzrecht und Restrukturierung / Arbeitsrecht / Immobilienwirtschaftsrecht / Steuerrecht / Commercial / Gewerblicher Rechtsschutz / Öffentliches Wirtschaftsrecht13.06.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Suprajit Engineering bei Kauf des Geschäftsbetriebes der SCS-Gruppe
Oppenhoff hat die Suprajit Engineering Ltd. beim Kauf des Geschäftsbetriebes der SCS-Gruppe beraten. Der börsennotierte indische Konzern übernimmt neben den Assets der SCS Deutschland, in der das operative Geschäft gebündelt ist, gleichzeitig auch den weltweiten Geschäftsbetrieb der SCS-Gruppe mit Standorten in Polen, Marokko, Kanada und China.
Automotive und MobilityMergers & Acquisitions / Steuerrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Immobilienwirtschaftsrecht / IT-Recht und Datenschutz / Arbeitsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz / Öffentliches Wirtschaftsrecht / Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen16.04.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Iveco Group bei Vereinbarung mit Mutares zur Übertragung der MAGIRUS-Gruppe
Oppenhoff hat zusammen mit der führenden italienischen Kanzlei Gatti Pavesi Bianchi Ludovici die Iveco Group bei einer Vereinbarung mit Mutares SE & Co. KGaA zur Übertragung der Magirus GmbH und ihren Tochtergesellschaften (MAGIRUS) beraten.