Hans Jürgen Prinz ist seit Mai 2008 Of Counsel bei Oppenhoff. 1967 begann er als Anwalt bei Boden Oppenhoff & Schneider (später Oppenhoff & Rädler und Linklaters LLP), absolvierte ein Secondment bei DuMont Schauberg und wurde 1971 Partner. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Köln.
Hans Jürgen Prinz ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare und Mitglied im Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit e.V. Von 1972 bis 2010 war er Mitglied im Deutschen Komitee für UNICEF und war fast zwei Jahrzehnte dessen stellvertretender Vorsitzender.