David Falkowski

GesellschaftsrechtMergers & AcquisitionsNachfolge, Vermögen, StiftungenCompliance & Internal Investigations

David Falkowski

Schwerpunkte

David Falkowski berät deutsche und ausländische Unternehmen und Stiftungen in allen Fragen des deutschen und europäischen Gesellschafts- und Stiftungsrechts. Als Mitglied der Praxisgruppe Nachfolge, Vermögen, Stiftungen berät er hierüber hinaus vermögende Privatpersonen, Unternehmensinhaber, Familiengesellschaften und Stiftungen bei allen Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge mit besonderem Augenmerk auf grenzüberschreitende Sachverhalte. David Falkowski berät außerdem zu Compliance-Themen.

David Falkowski ist Mitglied der Sektorgruppen Private Clients und Nachhaltigkeit bei Oppenhoff. 

Er ist Mitautor eines Handbuchs zur Unternehmensnachfolge mit einem Kapitel zur Unternehmensnachfolge von Todes wegen.

Beruflicher Werdegang

David Falkowski ist seit 2018 Rechtsanwalt bei Oppenhoff. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Seine Referendarausbildung absolvierte David Falkowski in Bonn unter anderem bei einer auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei und einem Notariat. Seine Tätigkeit als Anwalt begann er 2014 in einer Bonner Kanzlei, in der er in den Bereichen Erbrecht/Nachfolge, Handels- und Gesellschaftsrecht arbeitete.

David Falkowski

Junior PartnerRechtsanwalt

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Deutsch, Englisch

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