Axel Wenzel ist Partner bei Oppenhoff. 2007 begann er seine Anwaltslaufbahn als Rechtsanwalt bei Linklaters LLP und wechselte mit der Gründung im Jahr 2008 zu Oppenhoff. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, promovierte bei Prof. Dr. Peter Krebs zum Dr. jur. und erwarb einen LL.M. (International Commercial and Business Law) an der University of East Anglia (Norwich, England).
Dr. Axel Wenzel
LL.M. (Norwich)
GesellschaftsrechtMergers & AcquisitionsNachfolge, Vermögen, Stiftungen
Schwerpunkte
Axel Wenzel ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen, Unternehmern und Stiftungen in allen Fragen des deutschen und europäischen Gesellschaftsrechts, insbesondere bei nationalen und grenzüberschreitenden Umwandlungsmaßnahmen, Unternehmenskäufen, Joint Ventures sowie im Zusammenhang mit SE-Strukturen. Als Partner der Praxisgruppe Nachfolge, Vermögen, Stiftungen berät er darüber hinaus vermögende Privatpersonen, Familiengesellschaften und Inhaberfamilien, sowie gemein- oder privatnützige Stiftungen bei allen Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Sein Schwerpunkt liegt hierbei auf grenzüberschreitenden Fragen des Erb- und Familienrechts, des Stiftungsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts.
Axel Wenzel wird regelmäßig in den Branchenhandbüchern JUVE, Legal 500 und Best Lawyers als empfohlener Anwalt für Gesellschaftsrecht, M&A und im Bereich Nachfolge, Vermögen, Stiftungen geführt. Außerdem wird er in der Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de regelmäßig als empfohlener Anwalt im Gesellschaftsrecht und M&A geführt, 2022/2023 als Top 1 Anwalt für Gesellschaftsrecht in Deutschland.
Beruflicher Werdegang
Dr. Axel Wenzel
LL.M. (Norwich)
PartnerRechtsanwalt
Sprachen
Deutsch, Englisch
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 455
M +49 173 6253 906
Am Sandtorkai 74
20457 Hamburg
T +49 40 808 105 523
Bücher und Kommentare
Unternehmensnachfolge - Steuerliche und rechtliche Gestaltung
Verlag Dr. Otto Schmidt v. 2020 (Mitautor)
Die Fortgeltung der Rechtsprechungsregeln zu den eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen – Eine rechtsmethodische Untersuchung
Wirtschaftsrecht und Rechtsmethodik, Münster v. 2005, hrsg. von Prof. Dr. Peter Krebs
Artikel und Aufsätze
Verstoß englischen Erbrechts gegen den deutschen ordre public wegen Fehlen eines Pflichtteilsrechts von Kindern
Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspaxis, Ausgabe 12/2022, S. 453-459 (gemeinsam mit David Falkowski)
Schadensersatzanspruch auf Zustimmung zur Rückgängigmachung eines pflichtwidrigen satzungsändernden Beschlusses trotz dessen Bestandskraft
EWiR v. 22.04.2022, Heft 8, S. 232 (gemeinsam mit David Falkowski)
Private client law in Germany: Overview
ThomsonReuters Practical Law v. 2021 (gemeinsam mit Elmar Krüsmann und David Falkowski)
Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands: mögliche Beschränkung durch Satzungsregeln, nicht durch Stiftungszweck
DER BETRIEB v. 21.06.2021, Heft 25, S.1389-1390 (gemeinsam mit David Falkowski)
Zum Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eines Komplementärs
DER BETRIEB v. 07.12.2020, Heft 49, S.2623- 2624 (gemeinsam mit David Falkowski)
Anwachsungsklausel kann bei zweigliedriger GbR zu Pflichtteilsergänzungsanspruch führen
DER BETRIEB v. 26.10.2020, Heft 43, Seite 2291 (gemeinsam mit David Falkowski)
Private client law in Germany: Overview
ThomsonReuters Practical Law v. 2020 (gemeinsam mit Elmar Krüsmann und David Falkowski)
Zur Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich
DER BETRIEB v. 04.05.2018, S. 1072 (gemeinsam mit Dr. Luise Hauschild)
Anwendung des internationalen Gesellschaftsrechts auf das Stiftungskollisionsrecht
Urteilsbesprechung BGH, Urteil vom 8.9.2016, in: IWRZ 36 v. 2017 – III ZR 7/15
Corporate Social Responsibility – Neue Berichtspflichten für große Unternehmen
Magazin pressesprecher v. 1/2017 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
Private client law in Germany: Overview
ThomsonReuters Practical Law v. 2016/2017 (gemeinsam mit Matthias Bassüner)
Welche Stiftung passt zu mir?
Unternehmeredition v. 02/2016 (gemeinsam mit Matthias Bassüner)
Stirbt die Limited?
Markt und Mittelstand v. 09/2016, S. 10
Kommentar zu BGH II ZR 61/15 (Zur verdeckten Sacheinlage einer Altforderung eines Gesellschafters)
EWiR v. 2016, S. 427
Private client law in Germany: Overview
ThomsonReuters Practical Law v. 2015 (gemeinsam mit Wolfram Vogel)
Kooperationen unter Beteiligung gemeinnütziger Körperschaften
KSzW v. 2014, S. 190 (gemeinsam mit Wolfram Vogel)
Private client law in Germany: Overview
ThomsonReuters Practical Law v. 2014 (gemeinsam mit Wolfram Vogel)
Kommentar zu BGH II ZB 1/11 (Vertretung der AG im Rechtsstreit mit dem Vorstand durch den Aufsichtsrat als Gremium)
EWiR v. 2013, S. 565
Neue Regeln für Stiftungen und Vereine
Initiativbanking aktuell v. 4/2013 (gemeinsam mit Wolfram Vogel)
Das MicroBilG
Legal Tribune Online v. 04/2012
Kommentar zu BGH II ZR 212/10 (Einbringung einer Bereicherungsforderung nach fehlgeschlagener Voreinzahlung auf eine Kapitalerhöhung als verdeckte Sacheinlage)
EWiR v. 2012, S. 147
Praxisrelevante Probleme der Mitteilungspflichten nach § 21 AktG
AG v. 2012, S. 274 (gemeinsam mit Michael Grimm)
VGR-Tagung 2011 - Diskussionsbericht zum Vortrag von Dr. Georg Maier-Reimer ("Debt Equity Swap")
Gesellschaftsrecht in der Diskussion v. 2011
New Rules for the Remuneration of Board Members in Germany
International Corporate Governance v. 2009 (Digital Guide)
Nochmals: Die Anrechnung der verdeckten Sacheinlage nach dem MoMiG
ZIP v. 2009, S. 1185 (gemeinsam mit Dr. Georg Maier-Reimer)
Kapitalaufbringung in der GmbH nach dem MoMiG
ZIP v. 2008, S. 1449 (gemeinsam mit Dr. Georg Maier-Reimer)
Das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB wegen unterlassener Offenlegung von Jahresabschlüssen
Betriebs-Berater v. 2008, S. 769
Gesellschaftsrecht / Arbeitsrecht17.10.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Flossbach von Storch bei Formwechsel in SE
Oppenhoff hat die Flossbach von Storch AG bei ihrem Formwechsel in eine monistisch strukturierte Societas Europaea (SE) beraten. Der Formwechsel ist am 15. Oktober 2024 durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden.
Digital BusinessNachfolge, Vermögen, Stiftungen14.04.2021 Pressemitteilungen
Gegen Radikalisierung im Netz: Oppenhoff berät Alfred Landecker Foundation zur Förderung des Thinktank „CeMAS“
Oppenhoff hat die Alfred Landecker Foundation als exklusive Gründungsförderin des Thinktank CeMAS beraten, kurz für „Center für Monitoring, Analyse und Strategie“. CeMAS bündelt als gemeinnützige Organisation interdisziplinäre Expertise zu Themen wie Verschwörungsideologien, Antisemitismus und Rechtsextremismus. Das Start-up arbeitet mit einem in Deutschland einmaligen Frühwarnsystem, um antidemokratische Trends und Entwicklungen frühzeitiger und besser erkennbar zu machen.